Neue Hilfsmittel-Auflagen für Apotheken Désirée Kietzmann, 08.01.2010 15:37 Uhr
Berliner Apotheken dürften AOK-Patienten seit Jahresbeginn nur noch mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen versorgen, wenn sie sich dem Beitrittsvertrag der Kasse anschließen. Dazu berechtigt sind nur Apotheken, die nach DIN EN ISO zertifiziert sind. Noch größer sind die Hürden bei der Versorgung mit Stoma-Hilfsmitteln: Laut dem hier geltenden Vertrag müssen die Apotheken mindestens zwei Mitarbeiter beschäftigen, die Gesundheits- und Krankenpfleger mit einer Weiterbildung zum Stomatherapeuten oder Altenpfleger sind.
Nach den aktuellen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches können Krankenkassen entweder im Rahmen einer Ausschreibung einen einzelnen Anbieter mit der Belieferung bestimmter Hilfsmittel beauftragen oder durch Beitrittsverträge die Versorgung durch mehrere Leistungserbringer ermöglichen. Anders als die AOK Hessen oder die Barmer hat sich die Berliner AOK gegen eine Exklusivvereinbarung entschieden.
Der Vertrag gibt allen Verteibern von Inkontinenzprodukten die Möglichkeit, Patienten zu versorgen. Die Konditionen sind für alle Leistungserbringer gleich: Die Vergütung beträgt knapp 30 Euro pro Versichertem im Monat, unabhängig davon, wie hoch der Bedarf des einzelnen Patienten tatsächlich ist.
Die Gleichstellung bedeutet auch, dass individuelle Bedürfnisse der verschiedenen Leistungserbringer nicht mehr berücksichtigt werden: So kann es auf der Kostenseite erhebliche Unterschiede zwischen Apotheken, Sanitätshäusern und einzelnen Herstellern oder Versandhändlern geben. Wie viele Apotheken dem Vertrag beitreten werden, ist derzeit noch unklar.