Nebensortiment

14.000 Sextoys aus Apotheken

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Berlin -

Sexspielzeug gehört nicht unbedingt zum Standardsortiment von Apotheken, aber es kommt vor. Nur in einigen Bundesländern legen die Aufsichtsbehörden den Begriff „apothekenübliche Waren“ enger aus und verbieten die Spielsachen für Erwachsene komplett. Erwartungsgemäß haben Versandapotheke den Löwenanteil des Marktes, seltener wird bei der Stammapotheke um die Ecke gekauft.

Pro Jahr werden nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens Insight Health in Apotheken etwa 14.200 Sextoys verkauft, vor allem Vibratoren, Liebeskugeln und Potenzhilfen. Der Versandanteil liegt bei 78 Prozent, demnach gingen nur etwa 3100 Sextoys über den HV-Tisch. Der Umsatz lag zuletzt bei rund 460.000 Euro jährlich.

Damit ist klar, dass nur ein Bruchteil des Geschäftes über Apotheken läuft. Der Umsatz im Markt hat in den vergangenen Jahren zugelegt, die Romane „Fifty Shades of Grey“ und ihre Verfilmung waren ein Segen für die Branche. Sextoy-Versender werben zur besten Sendezeit und verbuchen große Zuwächse. Die Branche hat sich ein komplett neues Image zugelegt und spricht mit Erfolg vor allem weibliches Klientel an.

Laut einer Umfrage von YouGov unter 1009 Personen im November besitzen 25 Prozent der Deutschen Sexspielzeug. Am beliebtesten sind dabei der Vibrator (68 Prozent), gefolgt vom Dildo (46 Prozent). Ausgefalleneres Sexspielzeug wie Analtoys (16 Prozent) oder BDSM-Equipment wie Peitschen (14 Prozent) sind demnach deutlich seltener.

Apotheken dürfen nur Produkte mit unmittelbarem Gesundheitsbezug verkaufen, so steht es in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Bei „Joyballs“ ist dies noch relativ leicht möglich, die Produkte werden zum Beckenbodentraining bei Inkontinenz oder nach der Schwangerschaft empfohlen. Vor allem Versandapotheken werben offen auch für Vibratoren, Stimulationsgels und Potenzringe und versuchen dabei, einen Gesundheitsbezug herzustellen. Selbst die Heilkraft des Sex wird beschworen.

Das gelingt nicht immer: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) verbot der Versandapotheke Sanicare unlängst, entsprechende Waren anzubieten. Der Versender hatte gegen einen entsprechende Verfügung der Apothekerkammer geklagt. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde fehlt der Gesundheitsbezug.

Dem OVG zufolge hat ein durchschnittlicher Verbraucher nicht die Vorstellung, dass die fraglichen Produkte zur Behandlung von bestimmten Krankheitsbildern eingesetzt würden, sondern halte sie vielmehr für bloße Mittel zur sexuellen Anregung beziehungsweise Entspannung. Dafür spreche auch die konkrete Ausgestaltung der Internetseite, wo die Produkte unter der Rubrik „Lust und Liebe“ angeboten worden seien.

Die Apotheker sind bei dem Thema unterschiedlicher Auffassung: Eine einfache Mehrheit von 44 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC finden Sextoys aus der Apotheke „unseriös“. Schließlich seien Apotheken keine Sexshops.

Dagegen hätten 22 Prozent keine Bedenken, das Apotheken ihr Sortiment erweitern. Weitere 12 Prozent finden die Idee sogar super, da die Produkte neue Zielgruppen in die Apotheke bringen könnten. Im Prinzip ok, aber nicht mit der ApBetrO vereinbar, finden 8 Prozent die Produkte. Und 14 Prozent ist der Vertrieb egal, da wirtschaftlich uninteressant.

An der Umfrage beteiligten sich vom 13. bis 15. Januar 2016 insgesamt 180 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC.

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