Namensstreit: Medicon vs. MediCo Marion Schneider, 23.11.2017 08:55 Uhr
Ein Namensstreit zwischen zwei Apothekengruppen hat es bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geschafft. Die Medicon-Apotheken aus Bayern streiten mit der MediCo-Apotheke aus Paderborn. Zu ähnlich sei der Name, es bestehe Verwechslungsgefahr, argumentiert der Verbund aus Nürnberg.
Der Streit läuft seit einigen Jahren. Die MediCo-Apotheke von Bärbel Kesselmeier und Dr. Klaus Michels befindet sich auf dem Gelände des Brüderkrankenhauses in dem Gesundheitszentrum MediCo. Die erste Medicon-Apotheke wurde 1989 in Nürnberg gegründet, der Name ist seit 2003 markenrechtlich geschützt. „Nachdem eine einvernehmliche Lösung von der Gegenseite wiederholt rundweg abgelehnt worden war, wurde Klage eingereicht, um die Marke zu schützen“, sagt der Anwalt der Medicon-Apotheke.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte 2015 keine Verwechslungsgefahr gesehen. Der BGH hob das ursprüngliche Urteil jetzt auf und vewies den Fall zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurück.
Laut OLG verstehen Kunden den Kunstnamen Medicon als Kombination der Silben „medi“ und „con“. Diese würden als Abkürzung für medizinisch, Medizin oder Medikament beziehungsweise Consulting verstanden. Der Markenname werde als Umschreibung für „Apotheke mit medizischer Beratung“ oder „Apotheke mit Medikamentenberatung“ verstanden.
Die Silbe „Co“ im Namen MediCo-Apotheke würden die Kunden hingegen als Hinweis auf eine Gesellschaftsstruktur verstehen, wie in „Compagnie“, „Kompanie“ oder „Company“. Eine andere Möglichkeit sei die Assoziation mit dem italienischen oder spanischen Wort „medico“ (Arzt). Auch klanglich würden sich die Namen unterscheide. Das „O“ in MediCo spreche man lang und geschlossen aus, in Medicon hingegen kurz und offen.
Dieser Analyse widersprach der BGH, der Normalverbraucher neige nicht zu einer zergliedernden und analysierenden Betrachtung von Namen. Es komme nicht darauf an, welche Bedeutung der Markeninhaber dem Markenwort beimessen wolle. „Maßgeblich ist vielmehr die Sicht des angesprochenen Verkehrs“.
Da sich die Namen nur durch einen Buchstaben unterscheiden, bestehe zudem eine hohe schriftbildliche Ähnlichkeit. Das OLG hatte nicht spezifiziert, ob sich die Namen klanglich gar nicht oder nur gering ähneln, darum ging der BGH zugunsten der Klägerin von einer geringen klanglichen Ähnlichkeit aus. Wann der Fall erneut verhandelt wird, ist noch nicht bekannt.
Michels, der Inhaber der MediCo Apotheke, ist seit 2007 Chef des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL). Dem Vorstand gehört er bereits seit 1991 an. Zur Apotheke gehört eine Filiale, die Apotheke im Minipreis-Center in Verl. Michels Frau Christine führt die Rats Apotheke, die ursprünglich Michels Mutter Elisabeth gehörte, und die Apotheke am Salinenhof in Salzkotten. Dem Ehemann von Michels Geschäftspartnerin, Dr. Manfred Kesselmeier, gehören vier Apotheken in Paderborn. Zusammen vertreiben die beiden Familien auch eine eigene Kosmetikserie.
Der regionale Verbund Medicon zählt aktuell 17 Apotheken von zehn Inhabern. Parallel zur Apothekenkooperation Torre wurde 1989 die erste Medicon-Apotheke gegründet. Die Mitglieder übernehmen den kompletten Markenauftritt. Die Gruppe ist in Nürnberg wegen ihrer Marketingaktivitäten bekannt: Kunden erhielten eine Zeitlang beim Einkauf pro rezeptpflichtigem Präparat oder je 10 Euro Einkaufswert im Bereich der Selbstmedikation einen „Medicon-Taler“. Diese Taler konnten bei mehr als 100 Partnern im Raum Nürnberg eingelöst werden – etwa bei Kaufhof oder Karstadt, aber auch bei Bäckereien und Metzgern.
Neben den Apotheken gehören auch Gesundhäuser zu Medicon. Dort halten Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker oder andere Leistungserbringer Vorträge für Patienten. In den historischen Räumen des Bonbonherstellers Dr. C. Soldan betreibt die Apotheke vor Ort außerdem ein Kosmetikinstitut.