Namensstreit

DocMorris darf nicht neue Diana sein

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Berlin -

Am 30. September wurde in Berlin-Moabit die Diana-Apotheke nach dem Tod des Inhabers geschlossen. 500 Meter weiter nutzte die frühere DocMorris-Apotheke in der Turmstraße die Gunst der Stunde und benannte sich um: „Neue Diana Apotheke“. Doch Inhaber Olaf Kosich kassierte eine einstweilige Verfügung. Jetzt heißt die ehemalige DocMorris-Apotheke nur noch „Neue Apotheke“.

Seit 2008 führt Kosich die Apotheke im Berliner Bezirk Moabit. Als die seit über 130 Jahren bestehende Diana-Apotheke nach dem Unfalltod des Inhabers schließen musste, firmierte er um in „Neue Diana Apotheke“. Das ging nicht lange gut. Rasch landete die Klageschrift auf seinem Schreibtisch.

Stella Berg, Tochter des verstorbenen Diana-Apothekers Andreas Berg, machte geltend, dass es eine Apotheke unter demselben Namen in der nur zweieinhalb Kilometer entfernten Müllerstraße gebe, die ebenfalls ihrem verstorbenen Vater gehörte und die von der Familie weitergeführt wird. Sie studiert ebenfalls Pharmazie und will die Apotheken später selbst führen. Die Namensgleichheit störe den Plan, die Stammkundschaft der geschlossenen Diana-Apotheke in die Müllerstraße umzuleiten, so die Argumentation im Rechtsstreit.

Die Richter gaben dieser Sichtweise mit der einstweiligen Verfügung vorerst Recht. Doch Kosich will nicht aufgeben und vor Gericht weiter streiten. Er habe inzwischen von der geschlossenen Diana-Apotheke vier Mitarbeiter übernommen, weil seine Geschäfte seit der Schließung besser liefen. Warum könne er da nicht auch den Namen übernehmen, wundert er sich. Wie es sich mit dem Namensrecht für Apotheken verhält, müssen in diesem Fall die Richter klären.

Grundsätzlich gelten auch für Apotheken die Grundsätze des Namensrechtes, auch wenn diese nicht eingetragen sind, erklärt Rechtsanwalt Dr. Volker Hermann von der Kanzlei Terhaag und Partner. Gibt sich eine andere Apotheke denselben oder einen sehr ähnlichen Namen, kann der Inhaber gegen die Verwechslungsgefahr vorgehen. „Dann zählt das Prioritätsrecht“, so Hermann. Mit anderen Worten: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Aus diesem Recht können Apotheker Hermann zufolge gegen jeden Mitbewerber in derselben Stadt vorgehen. In Metropolen wie Berlin käme es vielleicht noch auf die räumliche Nähe an. „Wir empfehlen darüber hinaus eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München“, so Hermann. Das kostet einmal 300 Euro für zehn Jahre und kann verlängert werden. Zwar lassen sich sehr allgemeine Namen wie Bahnhof- oder Markt-Apotheke nicht schützen; hier kann sich die Apotheke aber mit einer Wort-Bild-Marke behelfen, also mit einem Logo. Markenrechtlich lässt sich Hermann zufolge ein Ausschließlichkeitsrecht leichter geltend machen.

Doch auch wettbewerbsrechtlich können Apotheker gegeneinander vorgehen, wenn der Tatbestand der Nachahmung erfüllt ist. Schließt eine Apotheke endgültig, ist der Name für Nachfolger auch am selben Standort frei. Und natürlich kann der Inhaber der älteren Namensrechte jederzeit der Nutzung durch einen Konkurrenten zustimmen. Das ist in Berlin nicht der Fall – und da in unmittelbarer Nähe eine weitere Diana-Apotheke existiert, stehen die Chancen für Berg womöglich ganz gut, dass der Name geschützt bleibt. Zumindest die erste Etappe vor Gericht hat die angehende Apothekerin gewonnen.

Schließen musste die alte Diana-Apotheke, weil nach dem plötzlichen Tod des Inhabers der Vermieter den eigentlich bis 2018 laufenden Mietvertrag kündigte. Die Apotheke bestand seit 1884 am Ort. Im Jahr 2000 hatte Berg sie übernommen. Doch im November 2015 verstarb der Apotheker bei einem Verkehrsunfall in Thailand. Im Mietvertrag stand, dass beide Vertragsseiten im Todesfall eine außerordentliche Kündigung aussprechen könnten. Diese Möglichkeit nutzte der Vermieter.

20 Angestellte arbeiteten in der Diana-Apotheke in der Turmstraße. Viele der langjährigen Mitarbeiter konnten von der Familie in den drei verbliebenen Filialapotheken weiterbeschäftigt werden, darunter die Diana-Apotheke in der Müllerstraße. Vier der ehemaligen Angestellten fanden Arbeit bei Kosich. Zum Diana-Verbund gehören außerdem eine Filiale in Steglitz und eine Apotheke im brandenburgischen Oranienburg.

Alle Filialen werden derzeit von Alexandra Stephan verwaltet; Bergs Tochter ist als Inhaberin eingetragen. Die Apotheke in Steglitz wurde zur neuen Hauptapotheke. Bis Ende November, ein Jahr nach dem Tod des Inhabers, dürfen die Apotheken verwaltet werden. Danach müssen sie von einem Pächter weitergeführt werden, bis Stella Berg sie nach ihrem Studium übernehmen kann.

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