Name auf Bon: Softwareanbieter ziehen mit Carolin Ciulli, 11.12.2024 15:17 Uhr
Apotheken müssen ab Januar auf dem Kassenbon unter Umständen den Namen der Patientin oder des Patienten angeben. Technisch sollte sich die Regelung des Bundesfinanzministeriums (BMF) umsetzen lassen, bei Laufkundschaft müssen die Daten händisch eingegeben werden.
Apotheken müssen Kund:innen künftig nicht nur einen Bon in Papierform oder als elektronische Variante zur Verfügung stellen, sondern dabei auch bestimmte Pflichtangaben machen. So ist unter anderem der Name der Patientin oder des Patienten auf dem Kassenbon verpflichtend – zumindest, wenn Versicherte ihre Krankheitskosten steuerlich absetzen wollen. So können Steuerzahler:innen die entsprechenden Ausgaben unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben und so ihre Steuerlast senken.
Automatisierte Angaben für Stammkundschaft
Die Softwareanbieter sind auf die Neuerung eingestellt. Bei CGM-Lauer etwa könne der Name von Stammkundinnen oder -kunden bereits auf den Bon gedruckt werden, sagt ein Unternehmenssprecher. „Es besteht auch die Möglichkeit, auf Nachfrage der Patienten Zusammenfassungen für das Finanzamt auszudrucken.“
Für Laufkunden sei das automatisierte, datenschutzkonforme Andrucken der Kundendaten auf dem Bon aktuell in der Entwicklung und werde anschließend ausgerollt. „Manuell ist das aber ebenso bereits möglich, also auch für einen Laufkunden können bei manuellem Aufruf Kundendaten/Adressen eingegeben werden.“ Diese würden nicht gespeichert, sondern nur auf den Bon gedruckt. Ein Kostenbeleg für Privatkunden stehe den Apotheken ebenfalls bereits zur Verfügung.
Auch bei Noventi fühlt man sich gerüstet: „Unsere Warenwirtschaftssysteme können den Nachweis für die Steuererklärung mit dem E-Rezept bereits erbringen – auf Wunsch auch völlig digital“, sagt eine Unternehmenssprecherin. Jede Rechnung, jeder Bon und jeder sonstige Zahlungsnachweis könne mit dem Namen der Patientin oder des Patienten zusammen mit den vom BMF geforderten Angaben ausgeben werden. Seien die Daten im Warenwirtschaftssystem hinterlegt, könne der Nachweis automatisch erfolgen etwa auch am Jahresende als Sammelbeleg über die im Gesamtjahr geleisteten Zuzahlungen. „Wir begrüßen diese Umstellung. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung.“