Nahrungsergänzungsmittel

Gericht verbietet Apotheken-Abmahnungen

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Berlin -

Eine erneute Abmahnwelle gegen Apotheken konnte offenbar abgewendet werden. Der bayerische OTC-Hersteller Weber & Weber hatte Ärger mit der Firma Veniapharm. Es geht um vermeintlich fehlende Studien zu verschiedenen Produkten. Doch das Landgericht Köln hat Veniapharm vorerst verboten, Abmahnungen in diesem Zusammenhang gegenüber Apotheken auszusprechen.

Konkret geht es um die Produkte „Orthoexpert ProMan“ und „Migravent Classic“. Veniapharm moniert, dass die Mittel als bilanzierte Diät im Handel seien, obwohl keine Wirksamkeitstudien vorlägen. Die Firma aus dem bayerischen Grünwald hatte Weber & Weber abgemahnt sowie dem Vernehmen nach rund 30 Apotheken und vier Großhändler, die die Nahrungsergänzungsmittel vertreiben.

In den Abmahnungen wird Veniapharm als Hersteller hochwertiger Nahrungsergänzungsmittel vorgestellt. Geschäftsführer Lutz Kortmann lässt sich von der Kanzlei Beyerlein vertreten, die auch schon im Auftrag der Firmen Alpenland und DS Vital gegen Orthomol vorgegangen war.

Doch bei Weber & Weber ist man nicht nur von den eigenen Produkten überzeugt, sondern hat auch Zweifel an dem vermeintlichen Mitbewerber: „Es liegen eindeutige Hinweise vor, dass es sich bei der neu gegründeten Firma Veniapharm von Herrn Kortmann um eine 'Briefkastenfirma' handelt, die in unzulässiger Weise wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend macht“, so Firmenchef Dr. Reiner Rittinghausen. Selbst der Firmenname Veniapharm sei an der angegebenen Geschäftsadresse auf einem Klingelschild falsch geschrieben.

Zudem seien die Produkte von Veniapharm erst zum 15. Juli bei der IfA gemeldet worden, so Weber & Weber. Die erste Abmahnung hat das Unternehmen aus Inning am Ammersee nach eigenen Angaben aber bereits 12. Juli erhalten. Damit bestehe gar kein Wettbewerbsverhältnis zwischen den vermeintlichen Konkurrenten. Die Abmahnungen sind aus Sicht des Herstellers rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig.

Weber & Weber hat beim Landgericht Köln tatsächlich eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach darf Veniapharm vorerst keine Abmahnungen mehr gegen Apotheken und Großhändler im Zusammenhang mit den kritisierten Produkten aussprechen. „Neue Abmahnungen stellen nach schriftlicher Bestätigung des Gerichts kerngleiche Verletzungen des Verbotes dar“, heißt es in der Stellungnahme von Weber & Weber.

Die Apotheken sollen sich umgehend an den Hersteller wenden, wenn sie abgemahnt werden. Man werde dann sofort einen „Bestrafungsantrag“ stellen, teilte das Unternehmen mit. Weber & Weber hat die Verteidigung der abgemahnten Apotheken und Großhändler durch seine Anwaltskanzlei übernommen. In diesen Fällen seien weder Unterlassungserklärungen abgegeben noch Abmahngebühren gezahlt worden.

Weber & Weber wurde 1953 von dem schweizerischen Arzt Dr. Alfred Vogel und dem Apotheker Richard Weber gegründet. 1962 kam Otovowen auf den Markt. Das Präparat gegen Mittelohrentzündungen ist heute das umsatzstärkste Produkt des Herstellers. Im vergangenen Jahr wurde mit Otovowen ein Umsatz von rund 3,8 Millionen Euro erwirtschaftet. Weitere Produkte sind Pestwurz, Phytoexpert, Multan oder Cranberola.

Insgesamt lag der Verkaufserlös bei rund 20 Millionen Euro. Davon entfällt ein Viertel auf den Export. Die Produkte werden innerhalb Europas sowie in den USA, Canada, Japan und Pakistan verkauft. Rittinghausen hatte das Unternehmen 1996 von den Kindern des Firmengründers übernommen.

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