Kooperation prüft Rechtslage

Nächste Günther-Kampagne: Abmahnung im Blick

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Berlin -

Immer mehr Apotheken drehen den Spieß um und nutzen die Shop Apotheke-Werbung mit Günter Jauch für eigene Zwecke. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Denn der TV-Promi legt Wert auf seine Persönlichkeitsrechte, wie ein Blick in seine juristische Vergangenheit zeigt. Auch die Apothekenkooperation 1A-Gesund prüfte genau, wie weit sie mit ihrer neuesten Aktion gehen kann.

Nach mehreren Einzelapotheken geht 1A-Gesund mit allen rund 40 Kooperationspartnern in die Offensive. In Tageszeitungen, auf Plakaten und via Social Media wird auf die Vorteile der Vor-Ort-Apotheken hingewiesen: „Alles ganz einfach, Günther?“, heißt es prägnant ganz oben auf einem Plakat. „Bei Arno geht‛s schneller! Vor Ort statt mit Versand aus Holland“, lautet die Botschaft für die Kundinnen und Kunden von Apotheker Arno Wagner.

Apotheken als schnelle Ansprechpartner

Der Inhaber der Rats-Apotheke in Zweibrücken kennt die Situation, dass Kundschaft die Werbung für den niederländischen Versender gesehen hat und er gezielt darauf angesprochen wird, was „Günther“ meint. Mit der Kampagne will die Kooperation nicht gegen Jauch schießen, wie man in Saarbrücken betont. „Es gehe darum, dass er zwar ‚sichere‘ Unterhaltung bietet, aber Arno – um beim Beispiel zu bleiben – für die Kundschaft der schnellere Ansprechpartner in Arzneimittelfragen ist“, sagt 1A-Gesund-Geschäftsführer Hans-Christoph Bonfert.

Je nach Standort werde der Vorname der Inhaberin oder des Inhabers genutzt. In den Tageszeitungen wird die universelle Botschaft „Bei uns geht’s schneller“ verwendet. Ein Foto des Moderators kommt nicht vor. Die Rechtslage sei genau geprüft worden. Sie beschränken sich auf seinen Vornamen, wie bereits Shop Apotheke-Mitbewerber DocMorris. Ein anderer Inhaber überlegte unlängst, ob er ein Foto von Jauch für einen eigenen Flyer nutzen könne, ließ von dem Gedanken aber wieder ab, weil er sich nicht die Finger verbrennen wollte.

Jauch mahnt ab

Der Moderator ist dafür bekannt, dass er für seine Persönlichkeitsrechte eintritt. Anfang der Jahrtausendwende etwa ging er gegen einen Mann vor, der seinen vollen Namen (ohne h in Günther) in einer Domain nutzte. Zahlreiche Medien berichteten damals über den Fall, bei dem die kommerzielle Nutzung des Namens moniert wurde. Letztlich unterlag der Moderator vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG). Auch bei Klatschmagazinen scheut Jauch den Angriff nicht und forderte Medienberichten zufolge wegen der Verwendung von privaten Fotos eine Unterlassungserklärung.

Generell ist es aus urheberrechtlicher Sicht nicht erlaubt, ein Foto von Prominenten ohne die vorherige Einwilligung der betreffenden Person zu verwenden. Allerdings gibt es in der Rechtssprechung Ausnahmen, die vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausgehandelt wurden. Abgewägt werden Juristen zufolge dabei die Persönlichkeitsrechte und die allgemeine Meinungsfreiheit.

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