Notdienstpauschale steigt Alexander Müller, 11.03.2014 12:39 Uhr
Die Auszahlung der Notdienstpauschale für das letzte Quartal 2013 steht an. Morgen früh wissen die Verantwortlichen, wie viel Geld in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) geflossen ist, gegen Mittag wird die neue Pauschale per Vorstandsbeschluss des Deutschen Apothekerverbands (DAV) festgelegt. Schon jetzt ist klar, dass es für die Apotheker mehr Geld pro Notdienst gibt als beim letzten Mal.
Mitte Februar hatten die Apotheker ihre Verpflichtungsbescheide erhalten. Darin steht, welche Summe sie an den NNF abführen müssen. Bei GKV-Rezepten geschieht dies automatisch über die Rechenzentren, die Anzahl der an Selbstzahler abgegebenen Rx-Packungen muss erst noch über die Selbsterklärung gemeldet werden.
Die Gesamtsumme im Fonds wird anschließend durch die Anzahl der geleisteten Notdienste aller Apotheken geteilt. Der Quotient ist die Notdienstpauschale. Für die Monate August und September 2013 hatten die Apotheker 223,79 Euro pro Notdienst erhalten.
Für das letzte Quartal 2013 wird die Auszahlung aus dem Fonds dem Vernehmen nach höher ausfallen. Dies soll sowohl die Gesamtsumme im Fonds als auch die errechnete Pauschale betreffen. Die Auszahlung soll in der kommenden Woche erfolgen.
Weil das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz mit Verspätung in Kraft getreten war, betraf die erste Auszahlung das verkürzte dritte Quartal. Im Fonds waren für die beiden Monate etwas mehr als 16 Millionen Euro. Für jeden der fast 72.000 Dienste erhielten die Apotheker den Pauschalbetrag, pro Apotheke also im Durchschnitt knapp 800 Euro. Der konkrete Betrag kann aber je nach Anzahl der geleisteten Dienste zwischen den Apotheken stark variieren.
Auch die Höhe der Pauschale wird sich in jedem Quartal verändern: Finanziert wird der Zuschuss über eine Erhöhung des Festzuschlags um 16 Cent. Eine Variable ist also die Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen. Die Landesapothekerkammern wiederum melden die Zahl der tatsächlich geleisteten Notdienste pro Apotheke an den NNF. Gezählt wird jeder Volldienst von 20 Uhr bis 6 Uhr.
Das Verfahren scheint sich einzuspielen. „Nach dem nunmehr zweiten Abrechnungslauf können wir heute bereits feststellen, dass sich die Abläufe und Qualität der Datenmeldungen deutlich verbessert haben“, hieß es schon im Februar beim NNF. Bei der ersten Notdienstpauschale war es aufgrund verspäteter oder fehlerhafter Meldungen einiger Apotheker zu Verzögerungen gekommen.