15,63 Euro mehr pro Notdienst APOTHEKE ADHOC, 18.06.2014 10:08 Uhr
Für jeden geleisteten Notdienst im ersten Quartal erhalten die Apotheken 268,38 Euro. Das teilte der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mit, der die Verteilung der Gelder verantwortet. Damit fällt die Pauschale erneut höher aus als zuvor: Für das vierte Quartal 2013 hatten die Apotheke 252,75 Euro pro Dienst erhalten.
Insgesamt haben von Januar bis März 20.370 Apotheken 104.080 Volldienste geleistet. Das Gesamtvolumen im NNF für das erste Quartal betrug demnach – nach Abzug der Betriebskosten – rund 27,9 Millionen Euro. Die Auszahlungsbelege werden derzeit erstellt und sollen zum Wochenwechsel an die Apotheker geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann Ende Juni.
Als die Pauschale das erste Mal ausgezahlt worden war, hatte es 223,79 Euro pro Dienst gegeben. Damals waren nur die Startmonate August und September berücksichtigt worden.
Die Höhe der Pauschale hängt allerdings von der Zahl der abgegebenen Packungen ab: Pro abgegebenen Rx-Präparat fließen 16 Cent in den NNF. Da die Zahl der Dienste relativ konstant ist, steigt die ausgezahlte Summe mit der Zahl der bedienten Rezepte.
Außerdem hat sich inzwischen das Verfahren eingespielt. In der Startphase hatte es Probleme mit den Selbsterklärungen gegeben. Die Apotheker müssen jeden Monat die Anzahl der an Selbstzahler abgegebenen Rx-Packungen an ihr Rechenzentrum oder direkt an den Fonds melden. Zunächst mussten mehrere Apotheken geschätzt werden.
Auch aktuell erinnert der NNF „zur Vermeidung von kostenpflichtigen Schätzungen“ an die Termine für das zweite Quartal: Bis zum 3. Juli müssen die Sonderbelege „Selbsterklärung“ bei dem Rechenzentren vorliegen, falls diese zur Abwicklung mit dem Fonds beauftragt wurden. Andernfalls müssen die Sonderbelege bis spätestens zum 28. Juli im Original und unterzeichnet direkt an den Nacht- und Notdienstfonds geschickt werden.