Nacht- und Notdienstfonds

46 Euro Strafe für Notdienst-Bummler

, Uhr
Berlin -

Wer seine Daten zu spät an den Notdienstfonds geschickt oder falsche Angaben gemacht hat, wird zur Kasse gebeten: Der Nacht- und Notdienstfonds hat in Abstimmung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Mahngebühr von 46 Euro festgelegt. Bei der Abrechnung zur ersten Pauschale deckt die Strafe laut DAV damit nur den entstandenen Aufwand ab.

Konkret hat der Notdienstfonds den zusätzlichen Personal- und Sachaufwand beziffert, der durch die Schätzungen ausgelöst wurde. Denn ansonsten würde das Geld im Topf fehlen – und die Notdienstpauschale fiele etwas geringer aus, so das Argument. Die entsprechenden Bescheide über die Mahngebühr von 46 Euro wurden schon an die betroffenen Apotheken verschickt.

Die Apotheken müssen die Anzahl der an Privatpatienten abgegebenen Rx-Arzneimittel selbst melden und pro Packung 16 Cent an den Fonds abführen. Dazu hat der DAV ein eigenes Rezept entwickelt. Die Software rechnet diese Zahl automatisch aus, der bedruckte Sonderbeleg kann monatlich mit den anderen Rezepten zur Abrechnung geschickt werden. Die Zahlung läuft ohnehin über die Rechenzentren.

Allerdings haben rund 800 Apotheken keine oder offensichtlich falsche Angaben zu den Selbstzahlern gemacht. Einige Apotheker hatten ihrem Rechenzentrum keine Vollmacht zur Weitergabe der Daten erteilt, andere hatten das System schlichtweg falsch verstanden und händisch einen falschen Wert eingetragen.

Laut Gesetz darf der Notdienstfonds in solchen Fällen Mahngebühren von bis zu 500 Euro verhängen. Von derart drakonischen Strafen will der DAV aber vorerst keinen Gebrauch machen. Zunächst soll sich das System bei allen Beteiligten einspielen.

Künftig könnte der Betrag allerdings deutlich größer sein: Diesmal wurde mit einem pauschalen Algorithmus von der Zahl der GKV-Rezepte auf die Selbstzahler geschlossen. Unterschieden wurde dabei nur zwischen Apotheken in Ost- und Westdeutschland.

Die künftig vorgesehenen individuellen Schätzungen dürften deutlich aufwändiger sein und entsprechend höhere Gebühren nach sich ziehen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Systembeteiligungspflicht für Apotheken
Verpackungsregister: Ab Januar drohen Strafen
Mit 71 weiter in der Apotheke
„Mein Leben mit der Insolvenz“

APOTHEKE ADHOC Debatte