Im zweiten Quartal 2016 erhalten die Apotheken pro geleisteten Nacht- und Notdienst wieder eine etwas höhere Pauschale: Mit 278,15 Euro liegt der Betrag je Vollnotdienst um rund drei Euro über dem ersten Quartal. Die entsprechenden Auszahlungsbescheide werden zum Wochenwechsel den Apotheken zugestellt, teilte der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mit. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses erfolgt somit zeitgerecht zum Monatsende September 2016.
Der Berechnung der Notdienstpauschale für das zweite Quartal 2016 liegen 103.420 Nacht- und Notdienste zugrunde. Diese wurden von 19.996 Apotheken durchgeführt. Im Vergleich zum Vorquartal steigt die Notdienstpauschale somit um 3,02 Euro oder 1,1 Prozent. Diese Veränderung resultiert laut NNF in erster Linie aus der Tatsache, dass die Anzahl der abgegebenen Packungen im Vergleich zum Vorquartal leicht um 1,06 Prozent gestiegen ist.
Im ersten Quartal war die NNF-Pauschale gegenüber dem Vorquartal noch leicht gesunken. Im Gesamtjahr 2015 hat der NNF 113,1 Millionen Euro an die Apotheken ausgeschüttet. Damit haben die Apotheker auch 2015 nicht den ehemals von der Politik zugesagten Zuschuss in Höhe von 120 Millionen Euro erhalten.
Die Apotheken erhalten einen Festzuschlag von 16 Cent für jede abgegebene Rx-Packung, die direkt in den NNF fließen. Diese Gesamtsumme wird durch die Anzahl der geleisteten Notdienste geteilt. Dieser Betrag wird für jeden Notdienst an die Apotheken ausgeschüttet. Auf diese Weise werden diejenigen besser gestellt, die mehr Notdienste leisten müssen.
Die Apotheken haben im vergangenen Jahr insgesamt 417.011 Notdienste geleistet – 4661 weniger als im Vorjahr. Gezählt werden Volldienste zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Die NNF-relevante Packungsmenge stieg um 0,9 Prozent auf gut 717 Millionen, wobei das erste und das letzte Quartal stärker waren als die Jahresmitte.
Die Einnahmen des Fonds beliefen sich 2015 insgesamt auf 114,8 Millionen Euro. Abzüglich der Verwaltungsausgaben von rund 1,6 Millionen Euro wurden unter dem Strich exakt 113.143.959,80 Euro an die Apotheken ausgeschüttet.
Bei den GKV-Rezepten erfolgt die Meldung an den NNF automatisch über die Rechenzentren. Die Anzahl der privat abgerechneten Rx-Packungen müssen die Apotheker selbst melden. Hierzu hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) ein eigenes Rezept entwickelt. Die EDV kann die entsprechenden Daten auslesen, das Rezept kann dann bedruckt und in die normale Abrechnung gegeben werden. Alternativ können die Apotheker diese Daten auch selbst melden.
Kommen die Apotheken dieser Pflicht nicht nach, darf der NNF ihren Beitrag zum Fonds schätzen. Dies kam laut Geschäftsbericht im vergangenen Jahr insgesamt 2204 mal vor. In 17 Fällen wurde Widerspruch eingelegt. Offene Forderungsbeträge gegenüber Apotheken beliefen sich zum Zeitpunkt der Berechnung der Pauschale für das vierte Quartal auf insgesamt 16.000 Euro.
Die durchschnittliche Pauschale betrug in letzten Jahr 271,36 Euro pro Notdienst. Weil der Zuschuss von der Anzahl der abgegebenen Packungen und der geleisteten Notdienste abhängt, wird die Pauschale für jedes Quartal neu berechnet. In den ersten drei Monaten lag sie bei 279,15 Euro pro Dienst und fiel dann in den beiden folgenden Quartalen auf 266,12 beziehungsweise 261,97. Im letzten Quartal 2015 stieg die Notdienstpauschale wieder auf 278,19 Euro.
Der administrative Aufwand des NNF ist erheblich: Insgesamt 162.767 sogenannte Regelbescheide wurden 2015 verschickt. Dazu zählen die Verpflichtung-, Auszahlungs- und Widerspruchsbescheide, Schätzungen und Kostenbescheide hierzu oder für die Bearbeitung von Widersprüchen bei (teilweiser) Zurückweisung.
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