Nach dem Tod einer 28-Jährigen und ihres Babys in Köln infolge einer giftigen Glukose-Lösung sieht die ABDA keinen Grund, selbsthergestellte Arzneien aus Apotheken generell in Misskredit zu ziehen. „Apotheken stellen regelmäßig Arzneimittel her, und das in sehr hoher Qualität“, sagte Vizepräsident Mathias Arnold.
Der Vorfall in einer Kölner Apotheke sei „fatal“, sagte er. „Es tut uns unheimlich leid für die betroffenen Menschen, aber wir müssen die Fakten genau aufklären.“ Jeden Tag stellten Apotheken große Zahlen von Rezepturen her. „Kriminelle Energie und menschliches Versagen kommt in allen Hochrisikoprozessen vor.“
Bei der Herstellung von Individualrezepturen haben Apotheken nach Angaben Arnolds eine umfangreiche Dokumentationspflicht. Jede Apotheke müsse die Identität der Wirkstoffe prüfen. Für jede Rezeptur müsse eine Plausibilitätskontrolle gemacht und ein Protokoll erstellt werden. Die Anforderungen für die Herstellung von Rezepturen seien „sehr deutlich nach oben gegangen.“
Apotheken stellen nach Angaben Arnolds Individualrezepturen vor allem im Bereich der Dermatika zur Anwendung auf der Haut sowie Kinderarzneimittel mit geringeren Wirkstärken oder Mittel ohne Konservierungsmittel her. „Das ist ein tägliches Geschäft in den Apotheken.“
Bei der Untersuchung der beiden Todesfälle waren die Ermittler auf einen toxischen Stoff gestoßen. Dieser Stoff sei in einem Glukosebehältnis in der Apotheke festgestellt worden, teilte die Polizei mit. Das Gemisch wurde von der Kölner Heilig-Geist-Apotheke (Stadtteil Longerich) hergestellt. Die Glukoselösung war nach Angaben der Polizei für einen standardmäßigen Test bei Schwangerschaftsdiabetes verkauft worden.
Die Polizei hatte nach den Todesfällen am Montagabend vor der Lösung gewarnt. Bis zum Dienstag habe sich aber noch niemand gemeldet, der Glukose aus der betroffenen Apotheke zu Hause habe. Die zwei Todesfälle nach der Einnahme eines Glukosemittels aus der Kölner Apotheke stellen den Inhaber nach eigenen Angaben vor ein Rätsel: „Ich bin fassungslos, ich kann es mir nicht erklären“, sagte Till Fuxius der deutschen Presseagentur (dpa). Er vertraue auf die Ermittlungen der Polizei
„Dabei bin ich Zeuge, nicht Beschuldigter“, betonte der Apotheker. Seine Apotheke bleibe geöffnet. Sie habe seit Jahren ihre Patienten gut versorgt und werde dies weiter tun. Selbst hergestellte Arzneimittel würden aber vorerst nicht mehr angeboten. Dies wurde von der Stadt Köln untersagt. „Das ist eine unvorstellbare persönliche Tragödie“, so Fuxius.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben wegen eines Tötungsdelikts gegen Unbekannt. Wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer bei der Pressekonferenz sagte, wurde der Glukose-Lösung ein „toxischer Stoff beigemischt, den es in Apotheken gibt, der aber in dem Gemisch rein gar nichts zu suchen hatte.“ Ob dies vorsätzlich oder fahrlässig geschah, sei noch unklar, so Bremer. Es habe am Montag Durchsuchungen in der Apotheke gegeben, am heutigen Dienstag werde der Säugling obduziert. Erste Zeugen seien vernommen worden.
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