74-Jähriger musste sich Geld leihen

Nach Schließung: CGM fordert 25.000 Euro von Apotheker

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Berlin -

Die Schließung einer Apotheke kann schnell Wirklichkeit werden – denn wenn wichtiges Personal fehlt und der eigene Gesundheitszustand nicht mehr mitspielt, wird es eng. So geschehen bei Rolf Schindler, der im vergangenen Sommer seine Würzburger Eulen-Apotheke aufgab. Allerdings sollte er noch für den Rest der Vertragslaufzeit für die Software zahlen. CompuGroup Medical (CGM) habe fast 80.000 Euro verlangt, sagt der 74-Jährige. Der Winapo-Anbieter rechtfertigt die Forderung.

Schindler warnt Kolleginnen und Kollegen vor laufenden Kosten, die nach einer Apothekenschließung anfallen können: „Vorsicht bei Verträgen mit CGM“, sagt er. Die Vereinbarungen sollten genau geprüft werden. Der Apotheker war 40 Jahre selbstständig. Doch die letzten Jahre sei es schlecht gelaufen. „Das meiste Personal war über 30 Jahre bei mir.“ Doch zuletzt sei es immer schwieriger geworden. Als dann in kürzester Zeit zwei Angestellte gekündigt hätten, war die Schließung beschlossen.

Ich habe mir die Arzneimittelversorgung nicht mehr zugetraut.

Denn auch er selbst sei gesundheitlich nicht mehr fit gewesen. Als Diabetiker mit zwei Herzinfarkten sei die Selbstständigkeit unmöglich geworden. „Ich habe mir die Arzneimittelversorgung nicht mehr zugetraut“, räumt er ein. Im Juni 2023 schloss er für immer und unterstützt seitdem seine Frau, die nebenan eine Arztpraxis führt.

Wegen seiner gesundheitlichen Situation übernahm er bei der Vertragsverlängerung mit CGM die gesamte Hardware bis auf den Server. „Nach meiner Kündigung wurde sofort der Server abgeholt und eine Zahlung für die Software von fast 80.000 Euro verlangt“, sagt er. Nach zwei sogenannten Güteterminen mit dem Softwareanbieter musste er jetzt 25.000 Euro zahlen. Das Geld habe er sich von seiner Frau geliehen, ihre Rücklagen seien anders eingeplant gewesen.

CGM verweist auf laufende Kosten

Bei CGM verweist man auf die rechtliche Sicht: Softwarehäusern stehe die volle Zahlung zu, sagt eine Sprecherin. „Da der Inhaber oder die Inhaberin sich selbst für die Schließung entscheidet, wird dies juristisch nicht als Wegfall der Geschäftsgrundlage gewertet.“ Softwareanbieter planten die Service- und Supportkapazitäten auf Basis der langfristig abgeschlossenen Verträge. „Diese können bei kurzfristigen Änderungen meist nicht einfach abgeschaltet werden, sondern verursachen weiterhin Kosten.“

Der IT-Anbieter verweist darauf, sich bei einer drohenden Schließung möglichst früh zu melden: „Grundsätzlich raten wir betroffenen Apotheken sich mit Ihrem Systemhaus im Vorfeld frühzeitig abzustimmen“, sagt die Sprecherin. Jeder Fall werde individuell betrachtet und die speziellen Gegebenheiten der Kundinnen oder Kunden besprochen.

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