Apotheker sollen Ware abholen lassen

Mucosolvan Phyto Complete: Porto zahlt Apotheke

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Berlin -

Sanofi hat den Apotheken am 4. Februar mitgeteilt, alle im Markt befindlichen Packungen Mucosolvan Phyto Complete (Thymian, Spitzwegerich, Honig) zurückzunehmen. Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft hatte gegen den Konzern eine einstweilige Verfügung erwirkt, denn das Medizinprodukt sei als Arzneimittel einzustufen. „Der Retourenweg folgt dem Lieferweg“, hieß es im Schreiben an die Apotheken: Dabei gilt es zwischen den Zeilen zu lesen, denn Sanofi hat die Ware gebracht und holt diese auch wieder ab – sonst wird Porto fällig.

Apotheken, die Mucosolvan Phyto Complete bei Sanofi direkt bestellt haben, „besprechen die Retoure mit ihrem zuständigen Außendienstmitarbeiter oder schicken die Ware an: PharmLog - Pharma Logistik GmbH, Retourenstelle Sanofi, Edisonstraße 25, 59199 Bönen“, heißt es in dem Schreiben an die Apotheken. „Nach Eingang und Prüfung der Retoure erhalten Apotheken eine Gutschrift zum Nettopreis.“ Wer beim Großhandel bestellt hat, soll die Ware entsprechend auch dahin wieder zurückschicken.

Aber zurück zur Direktware, denn hier liegt lauert die Gefahr. Ein Apotheker aus Sachsen hat aufgrund des Rückrufs 21 Packungen des Hustensaftes an Sanofi zurückgeschickt, denn dort wurde auch bestellt. Für die Retoure zahlte die Apotheke 6,99 Euro Porto, die gibt es allerdings von Sanofi nicht zurück. Dem Apotheker wurde vom Innendienst des Konzerns mitgeteilt, dass keine Erstattung des Portos vorgesehen ist. Der Apotheker ist sauer, ist die Retoure doch nicht von ihm verschuldet und im Retourenschreiben die Option der Rücksendung angeboten worden. „Dabei geht es nicht um die 6,99 Euro, sondern um die Art und Weise.“

Aus Sicht von Sanofi ist jedoch der beste Weg, die Ware abholen zu lassen, wie eine Sprecherin mitteilt. „Wir haben aktiv angeboten, die Ware abholen zu lassen. Dies ist auch der einfachere Weg“, so die Sprecherin. „Eine Gutschrift des Portos ist technisch leider nicht möglich.“ Die Tatsache, dass Sanofi keine Erstattung des Portos vornimmt, stehe zudem in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Unter Punkt XIII „Rücknahme/Umtausch“ ist zu lesen: „Festverkaufte Ware kann Sanofi weder zur Gutschrift zurücknehmen noch umtauschen. Rücknahme oder Gutschrift sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sanofi. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung fracht- und portofrei, wobei Sanofi keine Haftung für die Versandgefahren übernimmt.“ Allerdings rudert Sanofi im aktuellen Fall zurück und bittet betroffene Apotheker, sich an den Kundenservice zu wenden um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Einen Tag, nachdem der Apotheker die Ware zurückgeschickt hatte, besuchte der Außendienst die Apotheke und bot aktiv an, die Ware abholen zu lassen oder gleich mitzunehmen. Leider zu spät. Bei den nächsten Neueinführungen wird der Sanofi-Außendienst bei dem Apotheker auf Granit beißen: „Bei einer derartigen neuen Geschäftspolitik hat Sanofi sicherlich Verständnis dafür, dass jegliche künftige Neueinführung oder Aktion von uns nicht unterstützt werden kann.“

Mucosolvan Phyto Complete wurde als Medizinprodukt vertrieben, ist laut Schutzverband aber als Arzneimittel einzustufen. Einerseits würden unter der Dachmarke Mucosolvan ausschließlich apothekenpflichtige Arzneimittel vertrieben, schon deswegen sei der Newcomer als Präsentationsarzneimittel einzustufen. Andererseits hätten die Inhaltsstoffe Thymian und Spitzwegerich eine pharmakologische Wirkung. Der Verband bezieht sich auf eine Einschätzung des Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Auf mehr als 50 Seiten haben die Anwälte ihre Sichtweise dargelegt. Vergleichsweise knapp kam da die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt daher: Dem Hersteller wurden ein Verstoß gegen § 21 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) vorgeworfen und das Inverkehrbringen des Produkts ohne Zulassung untersagt.

Aufgrund der einstweiligen Verfügung sah sich der Konzern Ende Januar gezwungen, die Apotheken über den Verkaufsstopp zu informieren. Denn auch wenn in der Regel die Wettbewerbsvereine nicht gegen die Handelspartner der Hersteller vorgehen: Jede Apotheke, die der Aufforderung des Konzerns keine Beachtung schenkt, setzt sich dem Risiko aus, selbst abgemahnt zu werden.

Die Zulassung als Medizinprodukt bietet den Herstellern einen schnelleren und günstigeren Markteintritt. Der Apotheker aus Sachsen sieht dies kritisch. „Wenn ich die Wahl habe zwischen einem Arzneimittel und einem Medizinprodukt, würde ich mich immer für das Arzneimittel entscheiden.“ Schließlich sind Wirksamkeit und Sicherheit in Studien belegt.

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