Die Montanus-Apotheken dürfen vorerst für Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Arzneimittel werben. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom vergangenen Freitag ist eine Reklame für das Pick up-Modell der Apothekerfamilie Winterfeld rechtmäßig. Die vier Montanus-Apotheken im bergischen Land gewähren Preisnachlässe auf Rx-Medikamente, die über die niederländische Tochter-Versandapotheke bezogen werden.
Gegen die Werbung für dieses Modell hatte die Wettbewerbszentrale geklagt. Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Landgericht Köln noch gegen die Winterfelds geurteilt. Jetzt erlaubte das OLG die Werbung, ließ aber eine Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Die Wettbewerbszentrale wird diese Option vermutlich ziehen, um in Sachen Rx-Rabatte für endgültige Klarheit zu sorgen. „Wir sind relativ sicher, dass wir in Revision gehen werden. Wir können jetzt nicht auf halbem Weg stehen bleiben“, sagte Rechtsanwältin Christiane Körber gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zunächst werde man aber die Urteilsbegründung abwarten.
Die Winterfelds freuen sich über die aktuelle Entscheidung: „Wir haben uneingeschränkt Recht bekommen und können unser Konzept so fortführen wie bisher“, sagte Dr. Andreas Winterfeld gegenüber APOTHEKE ADHOC. Allerdings klagt die Wettbewerbszentrale nicht nur gegen die Werbung für Rx-Rabatte. In einem zweiten Verfahren steht das Pick up-Modell der Winterfelds grundsätzlich auf dem Prüfstein. Die Verhandlung vor dem Landgericht Köln steht noch aus.
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