Verordnung, Bestellung & Abgabe

Molnupiravir: Was muss beachtet werden?

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Berlin -

Seit heute darf der Wirkstoff Molnupiravir, welcher unter dem Handelsnamen Lagevrio von MSD vertrieben wird, zur Behandlung von Covid-19 Patient:innen auch ohne EU-Zulassung verordnet werden. Für Apotheken gibt es dabei einiges zu beachten. Eine Übersicht als Download gibt es hier.

Molnupiravir ist in der Europäischen Union noch nicht zugelassen. Dennoch darf die Substanz seit dem 3. Januar zur gezielten Behandlung Covid-19-Erkrankter ärztlich verordnet werden. Für den ersten Monat stehen rund 80.000 Therapieeinheiten zur Verfügung. Bei dem antiviralen Wirkstoff handelt es sich um ein Prodrug des synthetischen Nukleosidderivates N4-Hydroxycytidin. Erst der aktive Metabolit kann in die virale RNA eingebaut werden, um einen Kopierfehler zu erzeugen und die Polymerasen und damit die Replikation zu stören.

Von der Bundesregierung wurde die zentrale Beschaffung auf Grundlage der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) und der positiven Feststellung der zuständigen Bundesoberbehörde beschlossen, nach der die Qualität des Arzneimittels gewährleistet ist und seine Anwendung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis zur Vorbeugung oder Behandlung der jeweiligen Erkrankung erwarten lässt. In einer Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sind Verordnung, Beschaffung und Abgabe des Medikamentes geregelt.

Verordnung: Wie werden Patient:innen mit Molnupiravir versorgt?

  • sobald ein positiver Coronatest vorliegt, soll der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin kontaktiert werden (gegebenenfalls auch telefonisch oder elektronisch)
  • der Arzt/die Ärztin kann dann – nach patientenindividueller Abwägung – die Verordnung ausstellen und direkt an die Apotheke übermitteln
  • der Arzt/die Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die Wirkungsweise des Arzneimittels und mögliche Risiken aufklären
  • falls bislang nur ein Schnelltest vorliegt, wird außerdem ein PCR-Test initiiert

Was muss bei der Bestellung beachtet werden?

  • Lagevri darf nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung über den Großhandel bestellt werden (Bund-PZN: 17936094)
  • der Großhandel muss das Arzneimittel unverzüglich liefern
  • Bestellungen auf Vorrat sind nicht erlaubt
  • nach § 4 Abs. 1 Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) kann die verschreibende Person die/den Apotheker:in in geeigneter Weise – insbesondere fernmündlich – über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten, wenn die Anwendung keinen Aufschub erlaubt
  • Apotheker:innen müssen sich Gewissheit über die Identität der verschreibenden Person verschaffen
  • die Verschreibung muss der Apotheke unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form nachgereicht werden

Wie läuft die Abgabe von Molnupiravir?

  • das Medikament muss nach Eintreffen in der Apotheke per Botendienst an den Patienten/die Patientin abgegeben werden
  • bei der Abgabe muss das dafür bereitgestellte Dokument „Hinweise für den Anwendenden“ in Papierform beigelegt werden (zu finden auf der Internetseite des BfArM unter Arzneimittelinformationen)
  • außerdem muss das Begleitschreiben der Firma MSD, welches durch den Großhandel mitgeliefert wurde, beigelegt werden
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