Als hätten Inhaber:innen noch nicht genug mit den Prozessen rund um die Bearbeitung der E-Rezepte zu tun, fordern die Präqualifizierungsstellen nach wie vor in kurzen Abständen die Re-Präqualifizierungen ein: „Erst vor sieben Monaten habe ich mein Zertifikat erhalten. Für mich ist die Präquali das Horrorthema schlechthin, nun soll ich abermals innerhalb von vier Wochen dasselbe von vorn nachweisen, mitten im E-Rezept-Chaos“, ärgert sich der Inhaber.
Erst im Mai übernahm der Apotheker den Betrieb. Mit Erhalt der Betriebserlaubnis musste er auch die Präqualifizierung seiner Apotheke nachweisen: „Wir haben den ganzen Irrsinn dazu also schon absolviert, obwohl ich mit der Betriebserlaubnis eigentlich schon alles nachgewiesen habe, was nötig ist.“ Keine sieben Monate später wird er erneut von der Präqualifizierungsstelle zum Zwischenaudit aufgefordert: „Das ist so absurd, dass man es keinem erzählen kann. Es hat sich doch nichts Gravierendes in der Zeit geändert“, so der Inhaber.
Was ihn besonders ärgert: „Ich habe einmal die Erlaubnis für die BtM-Abgabe erhalten und muss doch auch nicht alle naselang nachweisen, dass ich mit solchen Mitteln umgehen kann. Aber wenn ich Pen-Nadeln oder Kompressionsstrümpfe abgeben will, dann muss ich nachweisen, dass die Apotheke dazu fähig ist“, so der Approbierte. Solche Sachen müssten stärker thematisiert werden: „Die Öffentlichkeit muss erfahren, mit welchen Strapazen wir zusätzlich zum Alltagsgeschäft kämpfen.“
Zum Hintergrund: Überwachungen der Präqualifikation sollen eigentlich innerhalb der fünf Jahre in regelmäßigen Abständen stattfinden. Vorgesehen sind diese nach 20 und nach 40 Monaten. Aktuell müssen Apotheken jedoch mitunter nach nicht einmal einem Jahr wieder ran. Dazu die Agentur für Präqualifizierung (AfP): „Der Abstand zwischen zwei Überwachungen ist davon abhängig, wie schnell die Konformität mit den Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes innerhalb der Überwachung sichergestellt und die Überwachung abgeschlossen werden kann“, heißt es in einem Informationsschreiben. „Im Zuge der Pandemie wurden die Regelungen der Fristen zugunsten der Leistungserbringer deutlich verlängert.“
Die Krux: Aufgrund der Pandemie werden die Audits verspätet eingefordert. So findet das zweite Audit in einigen Fällen kurz vor Ablauf der noch gültigen Präqualifizierung statt oder auch kurz nach der Anforderung eines Änderungsantrages. Apotheken haben jedoch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung anzufordern: bis zu maximal vier Wochen.
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