Keine Revision vor Bundesverwaltungsgericht

Misch-OHG: Behörde gibt klein bei Patrick Hollstein, 28.10.2024 07:59 Uhr

Berlin - 

Inhaberinnen und Inhaber verschiedener Apotheken können gemeinsam eine weitere Filiale betreiben. In einem Präzedenzfall hat die Behörde entschieden, nicht vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.