Keine Prio für Apotheker:innen und PTA

NRW-Ministerium bestätigt: Steuerfahnder vor Apothekenteams

, Uhr aktualisiert am 11.05.2021 17:29 Uhr
Berlin -

In Nordrhein-Westfalen gehören Apothekenmitarbeiter:innen nicht zu den Berufsgruppen, die sich jetzt noch vor Aufhebung der Priorisierung gegen Corona impfen lassen. Das hat das Gesundheitsministerium gegenüber Apotheker Gunnar Müller bestätigt. Der Apothekerverband Nordrhein ist entsetzt.

Müller hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) direkt angeschrieben: Mit großer Freude habe man zur Kenntnis genommen, dass die Impfungen für bestimmte Berufsgruppen der Prioritätsgruppe 3 geöffnet wurden. „Aus Gründen der Planungssicherheit und der Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Mitarbeiter:innen bitten wir Sie um Mitteilung, ab wann mit einer Öffnung der Impfungen für die Mitarbeiter:innen der Apotheken vor Ort gerechnet werden darf“, so der Inhaber der Sonnen-Apotheke in Detmold.

Nach fünf Tagen kam nun die Antwort, und zwar von der Abteilung „Bürgeranfragen-Corona“. Darin heißt es: „Die Impfungen der Berufsgruppen mit höchster Priorität (Priorisierungsgruppe 1) und mit hoher Priorität (Priorisierungsgruppe 2) sind in den meisten Kommunen fast abgeschlossen. Da der Impfstoff aber nach wie vor nur begrenzt zur Verfügung steht, kann nicht allen Personengruppen der Priorisierungsgruppe 3 gleichzeitig ein Impfangebot gemacht werden. Insoweit ist eine schrittweise Freischaltung erforderlich. Daher wurden die Systeme der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe seit dem 6. Mai 2021 für einzelne Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 3 freigeschaltet.“

Konkret sind dies laut Ministerium:

  • Beschäftigte im Verkauf im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörde, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
  • Beschäftigte im Gerichtsvollzug
  • Beschäftigte in der Steuerfahndung

Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, ist entsetzt: „Zurecht fühlen sich Apothekerinnen und Apotheker und ihre Apothekenteams von der Landesregierung in Düsseldorf brüskiert. Denn in den letzten über 12 Monaten arbeiten wir täglich an der Grenze der Belastbarkeit und müssen immer neue zusätzliche Versorgunfsleistungen im Rahmen der Bewältigung der Pandemie erbringen. Wenn man nun bei der Freigabe der Priorisierungsgruppe 3 nicht berücksichtigt wird, ist das schwer hinnehmbar.“

Die Landesregierung habe auch in einem Schreiben an die Kammern und Verbände in NRW erklärt, dass innerhalb der Priorisierungsgruppe aufgrund der knappen Impfstoffsituation noch einmal unterschieden werden musste und so Apotheken und ihre Teams noch nicht zur Anmeldung bei den Impfzentren berücksichtigt werden können. „Obwohl in diesem Schreiben auch zugesichert wird, dass Apotheken ausdrücklich auf den Reservelisten der Impfzentren Berücksichtigung finden sollen und auch in den Arztpraxen das Apothekenpersonal prioritär geimpft werden sollen, ist das nur eine unzulängliche Ersatzlösung, zumal die Apotheken in anderen Bundesländern schon meist bei den Impfungen berücksichtigt wurden“, so Preis.

Das Ministerium ließ Müller noch wissen, dass in den Impfzentren im Mai rund 750.000 Erst- und 1,25 Millionen Zweitimpfungen stattfinden. „Das Interesse daran ist erwartungsgemäß groß: Die hierfür vorgesehenen Termine sind fast ausgebucht. Damit ist der vom Bund für den Monat Mai zur Verfügung gestellte Impfstoff für Impfzentren vollständig verplant. Wann für alle weiteren Personen, die nach der Priorisierungsgruppe 3 impfberechtigt sind, die Systeme der Kassenärztlichen Vereinigungen freigeschaltet werden, können wir Ihnen derzeit nicht sagen.“

Es folgt der Hinweis auf die Möglichkeit, sich mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson impfen zu lassen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und –ministern der Bundesländer von der Priorisierung freigegeben habe. Nach Aufklärung durch den Arzt und eigener Risikoabwägung sei es jedermann möglich, sich mit diesem Impfstoff im Rahmen der Möglichkeiten in seiner Hausarztpraxis impfen zu lassen. „Insoweit bitten wir Sie, sich bei Interesse mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung zu setzen.“

Eine gute Nachricht hat das Ministerium noch: „In den kommenden Wochen ist mit einer stetigen Steigerung der Terminkapazitäten bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu rechnen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen schon jetzt Personen aus der Priorität 3, sofern sie keine weiteren Patientinnen und Patienten der Prioritätsgruppen 1 und 2 mehr haben.“

Weitere Informationen zur Schutzimpfung seien auf der Corona-Sonderseite des Ministeriums zu finden. „Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bei Detailfragen an Ihr örtliches Ordnungsamt und bei medizinischen Fragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden.“

 

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