Bürokratie-Posse

Milchpumpe für Baby: „Ich sollte Fake-Versicherung angeben“

, Uhr
Berlin -

Eine Krankenkasse lehnt eine Genehmigung für eine Milchpumpe für ein Neugeborenes ab. Der Grund: die fehlende Versicherungsnummer. Ein Mitarbeiter aus der Hilfsmittelabteilung schlägt dem Inhaber vor: „Nehmen Sie doch mal eine Fake-Versichertennummer. Damit geht der Antrag auf jeden Fall durch.“ Doch prompt folgt die nächste Ablehnung.

Ein Inhaber aus Baden-Württemberg erhielt eine Verordnung über eine Milchpumpe für ein Neugeborenes: „Als erstes fiel mir die Verleihdauer von drei Tagen auf. Das macht in meinen Augen wenig Sinn“, so der Apotheker. „Ich weiß nicht, warum man als Ärztin sowas macht, aber vielleicht hatte es auch einen triftigen Grund.“

Die Mutter des Babys ist bei der BIG direkt versichert. „Diese Kasse hat keine direkten Verträge für Hilfsmittel, es läuft bei dieser Kasse alles über Einzelgenehmigungen“, berichtet er.

Da das Baby erst wenige Tage alt war, hatte es zu diesem Zeitpunkt noch keine Versichertennummer: „Die Ärztin wollte die Verordnung aber ausschließlich über das Kind laufen lassen. Sie weigerte sich, die Verordnung auf die Mutter auszustellen“, so der Inhaber, der telefonisch bei der Praxis nachgefragt hatte.

Also stellte er den Antrag bei der Krankenkasse und erhielt prompt die erste Ablehnung. „Die Genehmigung wurde nicht erteilt, weil die Versicherungsnummer fehlt.“

Erster Anruf ...

„Wir haben dann im nächsten Versuch die Versichertennummer der Mutter mitangegeben“, berichtet er. „Auch das ist abgelehnt worden, weil es nicht plausibel sei“, ärgert er sich. Daraufhin telefonierte der Apotheker mit der Kasse: „Ich habe explizit nachgefragt, was wir denn angeben sollen, um die Mutter und ihr Baby versorgen zu können.“ Die Antwort: „Mir wurde erklärt, dass man mir aus Datenschutzgründen gar nichts zu den Versicherten sagen dürfe“, so der Pharmazeut.

Schließlich stellte man ihn in die Hilfsmittelabteilung durch, worauf ein ewiges Hickhack folgte: „Irgendwann hatte ich endlich jemanden am Telefon, der mitteilte, ich solle es doch mal mit einer Fake-Versichertennummer probieren“, so der Inhaber. Der Mitarbeiter der Hilfsmittelabteilung versicherte: „Damit wird es auf jeden Fall klappen.“

... zweiter Anruf ...

Der dritte Genehmigungsversuch wurde jedoch auch abgeschmettert. Abermals griff der Inhaber zum Telefon, um die Krankenkasse erneut zu kontaktieren. „Ich sollte den Antrag dann faxen.“

... und dann ein Fax

Seit dem Fax wartet der Apotheker auf Antwort: „Es sind schon wieder zwei Tage vergangen, und wir wissen immer noch nicht genau, was nun damit geschieht.“ Die Absurdität: „Wir sprechen von einer Verleihgebühr von fünf oder sechs Euro pro Tag. Für diesen Vorgang haben wir aber bestimmt eine gute Stunde investiert“, ärgert er sich.

Der Patientin gegenüber musste er sagen: „Leider müssen Sie die Pumpe vorerst bezahlen und sich im Nachgang das Geld bei der Kasse wiederholen“, so der Inhaber. „Die Kasse ist nicht in der Lage, uns eine saubere Genehmigung darzustellen. Wir Apotheken müssen uns im Endeffekt wieder ein Bein ausreißen, um die Genehmigung zu bekommen. Das ist doch verrückt“, so der Apotheker.

Er habe Glück, dass sein Team relativ groß sei: „In kleinen Apotheken ist so ein Aufwand gar nicht möglich. Am Ende bleiben Versicherte entweder unversorgt oder auf den Kosten sitzen.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
Neue Nische für Zwischenhändler
Skonto über Großhandelsapotheken?
„Die Kosten steigen zurzeit ins Unermessliche“
Weihnachtsgeld: So kürzen die Inhaber

APOTHEKE ADHOC Debatte