Notdienst an Heiligabend

Milchpumpe: Apothekerin wartet acht Monate auf Genehmigung

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Berlin -

Eine Milchpumpe im Heiligabendnotdienst zu verleihen, darüber musste Apothekerin Esther Becker aus der Pinguin-Apotheke in Rostock nicht lange nachdenken. Die Kasse retaxierte den Vorgang jedoch; bis heute wartet die Approbierte auf die Nachgenehmigung.

Wie zäh ein Antrag zur Nachgenehmigung bei der Krankenkasse sein kann, musste Becker in ihrem Notdienst an Heiligabend feststellen. An dem Tag versorgte die Apothekerin allein bis 14 Uhr 140 Patient:innen. „Darunter war ein Pärchen, das frisch aus dem Krankenhaus kam und eine Milchpumpe brauchte. Diagnose: Milchstau im Wochenbett, also: äußerst dringend“, erinnert sich die Approbierte.

„Wir haben sie dann privat gegen Kaution ausgeliehen, da keine Verordnung vorlag und auch nicht mehr zeitnah zu beschaffen war.“ Der Kundschaft teilte die Approbierte mit, dass sie die Kaution verrechnet, sobald sie das Rezept nachreichen. Das erfolgte in der Folgewoche, da war die Pumpe bereits ausgeliehen worden.

Die Krankenkasse retaxierte schließlich den Vorgang: „Weil wir natürlich bei genau dieser Krankenkasse keinen Vertrag hatten. Die Kundin wegzuschicken, war für mich in der Situation aber absolut keine Option“, erinnert sich Becker. Sie beantragte eine Nachgenehmigung unter Schilderung der Umstände. Die Antwort steht auch acht Monate später immer noch aus.

Retaxfalle Hilfsmittel

„Das sind klassische Alltagsfallstricke“, weiß die Approbierte. „Man möchte die Menschen umgehend in dringendsten Angelegenheiten versorgen, im Endeffekt bleibt man dann selbst drauf sitzen.“

Rund ein Viertel aller Retaxationen in der Pinguin-Apotheke Rostock entfallen laut Becker auf Hilfsmittelrezepte. Hierbei auf jedes bürokratische Detail vor und nach der Abgabe zu achten, sei im Apothekenalltag eine Herausforderung. „Ich muss mir, neben den vielen anderen alltäglichen Aufgaben in der Apotheke, zig Fragen zur Belieferung stellen“, beklagt sie. Zum Beispiel: „Darf ich das überhaupt beliefern? Muss ich eine Versorgungsanzeige machen? Braucht es eine Extradokumentation?“, zählt Becker auf. Diese Anforderungen unterscheiden sich im Zweifelsfall von Kasse zu Kasse. „Da wird man irgendwann wahnsinnig. Das behindert ganz klar die Belieferung.“

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