Ärger über Plan B

Menschenrechte: Apotheker fordert Streikrecht

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Berlin -

Der Ärger unter den Apothekern über den Plan B von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist groß – so groß, dass einzelne sogar ungewöhnliche Maßnahmen in den Blick nehmen wollen: Apotheker Aristide Volker Reidel, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Saulheim, würde sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Der Apotheker will streiken und zwar richtig: „Wir sind keine Beamte.“

„Wir müssen sofort Gegenmaßnahmen einleiten“, fordert Reidel in einem offenen Brief. Neun Gegenmaßnahmen will er Spahns Acht-Punkte-Plan entgegensetzen: Streik – Bedienung durch die Klappe sowie Dekos und Demos mit gelben Westen organisieren, wie die Protestler in Frankreich gegen die Politik von Staatspräsident Manuel Macron. Und Briefe an „unsere Bundes- und Landtagsabgeordneten“ sollen geschrieben werden. So hatte es vor nicht allzu langer Zeit auch die ABDA von den Apothekern verlangt. Das Streikrecht einklagen für Apothekeninhaber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, steht auf Platz vier der Liste.

Und eine Klage gegen die Ungleichbehandlung der deutschen Apotheken durch die Deckelung der Einkaufskonditionen einreichen will Reidel auch. Statt über das Honorargutachten, wie die ABDA, zu schweigen, fordert der Apotheker, „alle Fehler des Honorargutachtens“ bekannt zu machen. Mit der Arbeit der ABDA ist Reidel alles andere als zufrieden: „Die Pressearbeit der ABDA neu gestalten“ lautet Punkt sieben seiner Liste der Gegenmaßnahmen.

Und die Struktur der ABDA „muss verändert werden“, fordert Riedel. Der Vorstand müsse direkt von der Basis gewählt werden. Eine Verpflichtung zur Transparenz, zur Informationsweitergabe an die Mitglieder von Kammern und Verbänden müsse in die Satzungen geschrieben werden. Reidel: „Hier brauchen wir direkte, demokratische Abläufe.“

Auf den Prüfstand stellen will der Apotheker das angekündigte E-Rezept: Alle Abläufe sollten „durch Anzeigen bei den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern“ überprüft werden. „Es kann nicht sein, dass Daten zwischen einem Privat-Mobiltelefon und meiner Computeranlage direkt ausgetauscht werden. Wie soll ich da meine Patientendaten schützen?“ Das sei „nur ein Teil der Gedanken, die mir seit der Veröffentlichung der Vorschläge des Ministers durch den Kopf gehen. Ich komme zu dem Ergebnis, dass alle Vorschläge von Herrn Spahn gegen uns gerichtet sind.“

Spahn Angebot empfindet er als „Trojanisches Pferd“. Stattdessen müssten die Apotheker „Forderungen zusätzlich zum Rx-Versandverbot stellen. Auch dafür hat Reidel einen Katalog parat: „Eine Erhöhung des Fixums um mindestens 2,40 Euro, besser um 3 Euro, Wiederherstellung der Preisbindung für OTC-Arzneimittel, einen Ausgleich für das AMNOG-Sonderopfer der Apotheken, gesetzliche Begrenzung von Retaxationen auf das Fixum der Apotheke, Abschaffung der Rabattverträge oder Beteiligung an den Einspaarungen, Abschaffung der Importquote oder Beteiligung an den Einsparungen.

Honorare für Verwaltungsaufgaben fordert der Apotheker – wie das Einziehen der Rezeptgebühr. Die meisten Patienten zahlen ja mittlerweile die Gebühren mit der EC-Karte und „wir übernehmen die Kosten des elektronischen Zahlungsverkehrs“. Die Krankenkassen sollten in Zukunft die Gebühren per Rechnung von den Versicherten einziehen.

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