Rezeptur

Memocard für neue Gefahrensymbole

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Die Gefahrensymbole für Chemikalien ändern sich. Mit der weltweiten Harmonisierung der Piktogramme müssen auch Standgefäße in der Rezeptur und für Patienten abgefüllte Stoffe und Mischungen neu gekennzeichnet werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet kostenlos eine Memocard an, auf der im Brieftaschenformat die Symbole dargestellt, ihre Bedeutungen erklärt und Verhaltensregeln genannt werden.

Für die neue Kennzeichnung gibt es verschiedene Übergangsfristen: Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften, die in der Apotheke abgefüllt werden, müssen seit dem Dezember 2010 mit den neuen Symbolen versehen sein. Für Gemische gilt dies erst ab 1. Juni 2015. Chemikalien, die für Kunden bestellt und deren Liefergefäß die alten Symbole trägt, müssen aber nicht umetikettiert werden: Die Übergangsfrist beträgt für Stoffe und Gemische jeweils zwei Jahre.

Allerdings dürfen die Abgabe- und Standgefäße nicht doppelt nach altem und neuem System gekennzeichnet werden. Mit den neuen Piktogrammen werden die orangefarbenen Quadrate durch weiße Rauten mit roter Umrandung ersetzt. Das vor Reizungen warnende Andreaskreuz entfällt völlig, neu eingeführt werden dafür ein Oberkörper und ein Ausrufezeichen.

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