In seiner morgigen Sitzung wird sich der Bundesrat voraussichtlich für das Rx-Versandhandelsverbot aussprechen. In der Probeabstimmung gab es dafür nach Informationen von APOTHEKE ADHOC eine Mehrheit. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung erarbeitet. Auch zeichnet sich eine Mehrheit für die Änderungswünsche der Länder zum Botendienst und zur Arzneimittelpreisverordnung ab. Diese spielten in der Probeabstimmung keine Rolle. Ausgetragen wird im Bundesrat allerdings der Verfassungskonflikt zur Masernimpflicht. Einige Länder halten das Gesetz für zustimmungspflichtig. Ob es dafür eine Mehrheit im Planum gibt, ist aber noch unklar.
Die Mehrheit der Länder hält das Rx-Versandverbot für das einzig geeignete Mittel zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit. Nicht bekannt ist, welche Länder in der Probeabstimmung für das Versandhandelsverbot stimmten und wie große die Mehrheit im Plenum sein wird. Notwendig sind 35 Stimmen. Angesichts der buntgewürfelten Zusammensetzung der 16 Landesregierungen war im Vorfeld der Sitzung darüber spekuliert worden, dass es keine Mehr für die Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses geben könne.
Zur Umsetzung des Rx-Versandverbots schlägt der Gesundheitsausschuss eine Änderung des Paragrafen 43 AMG vor. Darin heißt es: „Arzneimittel [...], die nicht [...] für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen [...] berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz.“ Gestrichen werden soll „ohne behördliche Erlaubnis“. Damit wäre der Versand verboten.
Ausführlich begründet der Gesundheitsausschuss der Länderkammer seine Sichtweise: Leben und Gesundheit von Menschen nähmen in der Werteordnung der EU und des Grundgesetzes den Rang von Höchstwerten ein, heißt es dort. Und die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung sei Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Dies umfasse auch die ordnungsgemäße flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Die Länder halten dagegen ein Rx-Versandverbot für europa- und verfassungsrechtskonform. Verfassungsrechtlich sei ein Rx-Versandverbot grundsätzlich zulässig und entspreche dem zugestandenen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Staates. Weder die Berufsausübungsfreiheit noch der Gleichheitsgrundsatz stünden einem Verbot entgegen. Bei der Arzneimittelpreisbindung handelt es sich um einen wichtigen Gemeinwohlbelang.
Nicht durchgehen lassen wollen die Gesundheitsminister der Länder auch Spahns Regelungen zu den Abgabeautomaten. Ob das Planum diese Sichtweise ebenfalls übernimmt, ist nicht bekannt. Die Bereitstellung beziehungsweise Ausgabe von Arzneimitteln durch sogenannte automatisierte Abgabeautomaten solle zwar an enge Voraussetzungen geknüpft werden. Nicht zulassen wollten die Ländergesundheitsminister die Möglichkeit der Beratung im Wege der Telekommunikation. Diese geplante abweichende Regelung eröffne den Einsatz automatisierter Abgabeautomaten im Zusammenhang mit einer Versandhandelserlaubnis. Dadurch würden insbesondere europäische Versandapotheken begünstigt. Dadurch wird die Intention des Gesetzentwurfs, Vor-Ort-Apotheken zu stärken, konterkariert. Die Länder fordern die Streichung dieser Passage.
Änderungen hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates auch beim Botendienst vorgeschlagen. Spahns Verordnungsentwurf sieht vor, dass der Botendienst künftig nicht mehr nur als Ausnahme zulässig ist, sondern zur Regelleistung der Apotheken gehört. Zulässig sein soll die Auslieferung von Arzneimitteln auch nach vorheriger telemedizinischer Beratung. Klarstellen will der Gesundheitsausschuss der Länderkammer, wann Arzneimittel durch pharmazeutisches Fachpersonal ausgeliefert werden. Die Ländergesundheitsminister erkannten in Spahns Entwurf nämlich ein Risiko von Missverständnissen.
Die im Verordnungsentwurf enthaltene Formulierung, die Auslieferung könne „durch Boten einer Apotheke“ erfolgen, soll laut Beschlussempfehlung durch die Wörter „durch Boten der Apotheke“ ersetzt werden. Diese Präzisierung diene der Sicherstellung, dass der Botendienst im Apothekenbereich nicht durch „willkürlich eingesetztes Personal erfolgt, sondern von Mitarbeitern durchgeführt wird, die der Weisungsbefugnis der Apothekenleitung unterstehen, heißt es in der Begründung. Dadurch könne die Informationsweitergabe und gleichzeitig die Qualität des Botendienstes zugunsten der Patienten nachhaltig verbessert werden.
Unter anderem will Rheinland-Pfalz diese Änderungen übernehmen. Dem Vernehmen nach wird diese Verordnung ebenso wie die in der Arzneimittelpreisverordnung enthalte Erhöhung des Nach- und Notdiensthonorars vom Bundesrat nicht aufgehalten. Unklar ist aber, ob der Bundesrat den Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses folgt oder die Verordnungen in der von Spahn vorgelegten Form passieren lässt. Nach letzten Informationen zeichnet sich allerdings eine Mehrheit für die Übernahme der Änderungswünsche des gesundheitsausschusses ab.
Weiter schwelt der Streit um die Masernimpflicht. Einige Länder halten das Gesetz für zustimmungspflichtig, weil ihre Kompetenzen berührt sind. So sieht das Gesetz beispielsweise vor, dass impfunwillige Lehrer vom Unterricht freigestellt werden. Die Kosten müssten die Länder tragen. Daher pochen diese auf die Zustimmungspflicht. Unklar ist, ob es dafür eine Mehrheit gibt. Probleme haben einige Länder zum mit dem Mehrfachimpfstoff gegen Masern und andere Kinderkrankheiten. Es wird darauf verwiesen, dass es beispielsweise in Frankreich Monoimpfstoff nur gegen Masern gibt.
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