Immer mehr Kammerbezirke schaffen flexiblere Öffnungszeiten. Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat im März eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft veröffentlicht. Sachsen hatte dies schon zum Ende des vergangenen Jahres vorgemacht. Kürzlich zog auch Rheinland-Pfalz als drittes Bundesland nach. Und jetzt steht Westfalen-Lippe in den Startlöchern.
In Westfalen-Lippe soll die Dienstbereitschaft auf 27 Stunden pro Woche reduziert werden. Das NRW-Gesundheitsministerium muss zwar noch zustimmen, aber laut AKWL-Geschäftsführer Michael Schmitz ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Regierung dem Vorschlag der Kammer folgt. „Das ist auf einem guten Weg.“
In Brandenburg ist man schon einen Schritt weiter: „Vor dem Hintergrund der allgemeinen gesundheitspolitischen Entwicklungen, der dauerhaft angespannten Fachkräftesituation und den Erfahrungen aus der Pandemie hat sich der Vorstand der Kammer dazu entschlossen, die Allgemeinverfügung zu novellieren und den Apotheken im Land eine erweitere Flexibilität ihrer Öffnungszeiten zu ermöglichen“, berichtet die Landesapothekerkammer Brandenburg.
„Durch die Schaffung flexibler Öffnungszeiten werden Apotheken in die Lage versetzt, stärker auf die ortsüblichen Gegebenheiten im Versorgungsalltag einzugehen und zugleich das verfügbare Personal effizient und ressourcenschonend einzusetzen.“ Die Reaktionen der Mitglieder falle auf diesen Schritt durchweg positiv aus, heißt es von Kammerseite her weiter.
Dies kann ein Apotheker aus Brandenburg nicht recht nachvollziehen, könne aber selbstverständlich auch nur für sich sprechen. „Im Grunde ist das alles schön und gut“, berichtet er. „Leider ist die Umsetzung für uns nicht ganz einfach. Wir haben dann zu, wenn die Praxen im Ort schließen – und das ist nun mal mittags.“ Er könne nicht zumachen, wenn die umliegenden Ärzt:innen öffnen. Die überwiegend älteren Patient:innen erwarteten einfach, dass sie im Anschluss an den Arztbesuch in die Apotheke gehen können. „So war es eben immer. Und selbst in der Mittagspause wissen die Leute hier auf dem Land, dass wir da sind und klingeln. Da sind sie irgendwie 'nicht gut erziehbar'.“
Früher hatte der Apotheker sogar durchgehend seine Offizin geöffnet. Das sei vorbei. Denn aufgrund von personellen Engpässen und dem enorm gewachsenen Arbeitsaufwand könne man dies nicht mehr gewährleisten. Sicher sei eine Schließung mittwoch- und freitagnachmittags denkbar, aber der Apotheker fürchte eben auch den Verlust seiner Kund:innen. „Und das kann ich mir nicht leisten.“
Die neue Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft in Brandenburg wurde am 29. März 2023 ausgefertigt. Zugehörige Apotheken dürfen seitdem ihre Öffnungszeiten wie folgt gestalten:
Montags, dienstags, donnerstags und freitags muss mindestens sechs Stunden zwischen 9.00 und 18.00 Uhr geöffnet sein.
Mittwochs reicht eine Dienstbereitschaft von mindestens drei Stunden zwischen 9.00 und 18.00 Uhr aus.
Fällt Weihnachten und Silvester auf einen Werktag, so gilt eine Öffnungszeit von mindestens drei Stunden zwischen 9.00 und 14.00 Uhr. Samstags entfällt die Dienstbereitschaft generell.
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