Ob ein Medizinprodukt verordnungsfähig ist, zeigt Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Gültigkeit kann zeitlich begrenzt sein. Eine Verlängerung haben jetzt zwei Vismed-Produkte erhalten.
Vismed und Vismed multi von TRB Chemedica sind nach Aktualisierung bis zum 15. Januar 2022 auf Kassenrezept verordnungsfähig. Der Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist für den Beschluss verantwortlich. Eine Verordnung ist jedoch nur im medizinisch notwendigen Fall zulässig.
Die Präparate können als synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmunerkrankungen wie dem Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen (trockenes Auge Grad 2), einer Epidermolysis bullosa oder einem okulären Pemphigoid verordnet werden. Patienten mit fehlender oder geschädigter Tränendrüse, Faszialisparese oder Lagophtalmus können ebenfalls ein Rezept erhalten, das von der Krankenkasse erstattet wird.
Die Produkte enthalten Hyaluronsäure und Elektrolyte, die das Auge optimal benetzen und befeuchten sollen. Die synthetischen Tränenflüssigkeiten sind in Einzel- oder Mehrdosenbehältnissen erhältlich. Hylo-Gel von Ursapharm enthält ebenfalls Hyaluronsäure und ist noch bis Februar 2019 erstattungsfähig.
Anlage V listet ebenso die Macrogol-Präparate. Sie können bei Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung einer Opstipation im Zusammenhang mit einem Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung oder phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffzienz verordnet werden. Krankenkassen erstatten das Medizinprodukt auch im Rahmen einer Opioid-Therapie. Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen können die Produkte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung einer Obstipation verschrieben werden.
Verordnungsfähige Medizinprodukte gegen Läuse sind ebenfalls in der Anlage aufgelistet. Nyda von Pohl Boskamp ist noch bis Dezember für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erstattungsfähig. Das Präparat dient der pysikalischen Behandlung der Haare bei Kopflausbefall. Mosquito med, Mosquito med 10 von Wepa und Etopril von Dr. Wolff sind jedoch ohne zeitliche Begrenzung aufgenommen.
Medizinprodukte sind grundsätzlich nicht verordnungsfähig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist jedoch berechtigt, eine entsprechende Positivliste festzulegen, In medizinisch notwendigen Fällen werden dann Medizinprodukte in die Arzneimittelversorgung einbezogen. Der Hersteller kann beim G-BA eine Aufnahme beantragen. Der Ausschuss muss dann binnen 90 Tagen eine Entscheidung treffen.
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