Sprechstundenbedarf

Masken für Praxen: 2,5 Prozent Aufschlag für Apotheke

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Berlin -

Schutzausrüstung ist auch in Arztpraxen derzeit besonders gefragt. Während der Corona-Krise können Masken, Kittel und Schutzbrillen als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden. In Baden-Württemberg dürfen die Apotheken in diesem Fall lediglich 2,5 Prozent als Aufschlag vereinnahmen, wie ein Inhaber berichtet. Er fühlt sich den Praxen trotzdem verpflichtet.

Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) können Praxen seit dem 26. März und vorläufig bis zum 10. Juni ausnahmsweise „bestimmte Schutzausrüstung für die Diagnostik und Behandlung von Covid19-Verdachtsfällen als Sprechstundenbedarf abrechnen“. Das gilt für OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), partikelfiltrierende Atemschutzmasken (FFP2, FFP3), langärmelige, flüssigkeitsabweichende Schutzkittel mit Rückenschluss und Abschlussbündchen an den Armen sowie Schutzbrillen.

Grundsätzlich haben die Praxen dabei zwei Möglichkeiten: Bei der Direktabrechnung wird ganz normal das Sprechstundenbedarfsrezept (Muster 16) ausgefüllt und unterschrieben, der Lieferant kümmert sich dann um die Abrechnung. Bei der Kostenerstattung wird auf dem Rezept als Kostenträger „GKV BW“ eingetragen und zusammen mit der bezahlten Originalrechnung mit Zahlungsnachweis bei der AOK Baden-Württemberg eingereicht. Die Kasse übernimmt auch in diesem Fall die Abrechnung für alle Kassen im Bundesland. Diese Methode empfiehlt sich laut KV, wenn der Lieferant – etwa eine Einkaufsgemeinschaft – nicht direkt mit der AOK abrechnen kann.

„Restbestände dieser Schutzmittel, die vor dem 26. März beschafft wurden, können noch, ausnahmsweise und nur bei wirtschaftlichem Bezug patientenbezogen als Materialkosten abgerechnet werden“, heißt es von der KVBW. Der Fall muss mit der entsprechenden Pseudo-GOP (Gebührenordnungsposition) gekennzeichnet sein. Schutzbrillen sind hier ausgeschlossen. Sonstige Materialien sind laut KV mit den Praxiskosten abgegolten. Es besteht demnach auch keine Möglichkeit, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel über Sprechstundenbedarf oder Materialkosten abzurechnen.

Versorgt eine Apotheke die Praxis mit Schutzausrüstung, darf sie einem Stuttgarter Apotheker zufolge nur einen Aufschlag von 2,5 Prozent erheben. Eine Bestätigung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) steht noch aus. Gemessen an dem Aufwand, den alle Beteiligten gerade mit der Beschaffung haben und angesichts der Preisentwicklung, hält der Inhaber die Vergütung seitens der Kassen für nicht besonders angemessen. Aber auch wenn er die Masken & Co. zu deutlich höheren Preisen verkaufen könnte, versorgt er seine umliegenden Ärzte. „Man fühlt sich den Praxen schon verpflichtet“, sagt er. Ob das alle Kollegen so sehen, könne er natürlich nicht sagen.

Die meisten Praxen bestellen nach seiner Erfahrung gar nicht besonders viel Ausrüstung, typisch seien 20 bis 100 Masken. Bei einem Einkaufspreis zwischen 3 und knapp 7 Euro für FFP2-Masken sei der eigene Aufschlag wirklich nicht üppig. Vor allem, weil der Apotheker ohnehin nur noch Ware bekommt, wenn er in Vorkasse geht. Aktuell wartet er noch auf tausende bereits bezahlte Masken. Auch Desinfektionsmittel hat er für einen vierstelligen Betrag bestellt. Trotz des Aufwands nimmt er den Bezug lieber selbst in die Hand, damit er sein eigenes Team mitversorgen kann. Auch Patienten mit einem infizierten Angehörigen bekommen in seiner Apotheke eine Maske – ebenfalls zu moderaten Preisen.

Die KVBW wiederum kümmert sich selbst um die Versorgung der Praxen, einer Sprecherin zufolge wird das von den Ärzten auch aktiv nachfragt. Bei der KV gibt es aktuell ein Task Force, die sich ausschließlich mit der Beschaffung von Schutzausrüstung befasst. Die Ware wird verschickt oder ausgefahren, einen Aufschlag erhebt die KV der Sprecherin zufolge nicht. „Wir sehen das als unsere Aufgabe an, die Mitglieder hier zu unterstützen.“

Und wie der Stuttgarter Apotheker muss auch die KV aufpassen, seriöse Angebote zu erwischen. In einem Fall waren die Hygienefachleute der KV zu dem Händler gefahren, um die Ware in Augenschein zu nehmen und hatten abgewinkt, weil die Masken nicht dem Standard genügten. Bislang konnten die Ärzte aber fast immer versorgt werden. Nur in absoluten Einzelfällen mussten laut KV Praxen schließen, weil keine Schutzausrüstung zur Verfügung stand. Aber die Produkte seien nach wie vor sehr knapp.

Anmerkung: In einer früheren Version hieß es, dass ein Aufschlag von maximal 2 % erlaubt sei, richtig ist jedoch 2,5 %. Wir haben das dementsprechend geändert.

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