Neue Regeln für die Importquote

Malus bei Importen im Blick behalten

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Berlin -

Mit dem neuen Rahmenvertrag wird auch die Importquote neu geregelt. Ab Juli müssen Apotheken eine Einsparung von 2 Prozent des Umsatzes erreichen und eine veränderte Preisstaffel beachten. Das Rechenzentrum NARZ mit der hauseigenen Apotheken-EDV Aposoft hat seine Kunden mit einer simulierten Rechnung auf die neuen Regeln vorbereitet.

Nach den Vorgaben des neuen Rahmenvertrags müssen Apotheken nur noch dann einen Import abgeben, wenn ein Produkt mit dem vorgegebenen Mindestpreisabstand gelistet ist. Ist kein Präparat verfügbar, kann die Position auch künftig mit dem Sonderkennzeichen 2567024 aus der Importberechnung genommen werden.

Neu eingeführt wird eine Staffelung des Mindestpreisabstand zwischen Import und Original: 15 Prozent bis zu einem Preis des Arzneimittels von 100 Euro, in der nächsten Staffel bis 300 Euro pauschale mindestens 15 Euro. Für Arzneimittel, die mehr als 300 Euro kosten, beträgt der Mindestpreisabstand 5 Prozent. Zur Erfüllung der Quote tragen nur Importarzneimittel bei, die den entsprechenden Abstand zum Original wahren. Unter dem Strich ist zudem eine Einsparung von 2 Prozent vom theoretischen Umsatz je Apotheke zu erzielen, wobei Filialen als Unternehmensteil einer Apotheke gelten.

Die geänderten Regelungen könnten zur Verringerung bestehender Guthaben oder sogar Importmalussen führen, warnt das NARZ. Damit sich Apotheken auf die neuen Regelungen einstellen können, hat das Rechenzentrum vorab eine Simulationsrechnung nach den neuen Regelungen geschickt. Die Software Apokompass stellt zudem alle Importgruppen inklusive Einsparmöglichkeiten mit dem jeweils aktuellen Preisstand dar. Alternativ können sich Apotheker preisgünstige Importe nach aktuellstem ABDA-Stand anzeigen lassen, heißt es vom NARZ.

Welche Importe für welche Kasse abgegeben wurden, können die Apotheker der Übersicht entnehmen. Außerdem ist hier aufgeführt, welche Originale noch hätten ersetzt werden können. Der Apokompass listet auch die Originale, die den größten negativen Einfluss auf die Importquote der Apotheke hatten.

Das Warenwirtschaftssystem Aposoft aus dem Hauses NARZ/AVN nutzt die Schnittstelle Five.Rx Extension, damit Kunden schon während des Taxiervorgangs die aktuelle Importquote je Kasse angezeigt bekommen, inklusive eines Quotentrends im Verhältnis zur vorherigen Abrechnung.

Wichtig: Auch nach der Neuregelung haben Rabattverträge Vorrang. Die Abgabe wird von der Berechnung der Importquote ausgenommen. Das Austauschverbot gemäß der Substitutionsausschlussliste („Aut-idem-Liste“) gilt zwischen Original und Import nicht, Rabattverträge müssen beachtet werden. Ein Austausch Rx gegen Non-Rx oder Arzneimittel gegen Medizinprodukt ist nicht zulässig.

Die Regierung plant außerdem eine gesetzliche Klarstellung zur Importquote entsprechend der Regelung im Rahmenvertrag. Allerdings gibt es im Bundesrat Vorbehalte gegen die Pläne: Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfiehlt den Ministerpräsidenten, das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Im Zentrum des Streits steht die Importförderklausel.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags erklären wir die verschiedenen Neuregelungen im Detail. Schauen Sie täglich rein, zum Archiv geht es hier. Alle Downloads gibt es im LABOR von APOTHEKE ADHOC.

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