Nach Zwangsschließung

Lukassowitz muss Ex-Apotheke räumen

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Berlin -

Anfang 2017 musste Werner Lukassowitz zusehen, wie seine vier Apotheken versiegelt wurden. Wegen angeblicher Unzuverlässigkeit hatte der zuständige Amtsapotheker des Hochsauerlandkreises die Zwangsschließung angeordnet. Dagegen ging der Pharmazeut rechtlich vor – und erzielte einen Teilerfolg: Lukassowitz durfte die Settmecke-Apotheke in Sundern weiterführen. Dort arbeitet er heute noch. Nicht so gut lief es mit seiner ehemaligen Filiale in der Katharinen-Apotheke in Heggen. Es fand sich kein Käufer. Jetzt wird die Apotheke geräumt.

„Wahrscheinlich werden die Apothekenräume zu einer Wohnung umgebaut“, vermutet Lukassowitz. Vor über einem Jahr habe es eine kleine Chance gegeben, die Katharinen-Apotheke zu verkaufen. Ein Apotheker aus dem benachbarten Attendorn hatte Interesse bekundet. Lukassowitz forderte nach eigene Angaben 50.000 Euro für die Einrichtung und 42.000 Euro für das Warenlager: „Das war dem Apotheker zu viel“, so Lukassowitz.

Er blieb auf der Katharinen-Apotheke sitzen und muss jetzt sogar die Räumungskosten tragen: „Ich hätte die Apotheke besser zum Nulltarif abgegeben.“ Viel viel Geld Lukassowitz noch investieren muss, ist unklar. Er hat eine Spezialfirma mit der Räumung beauftragt. Zum Verkauf stehen 20 „Schubladen-Säulen“. „Eigentlich sind die pro Säule 400 Euro Wert. Aber bekommen werde ich dafür nicht so viel“, erwartet Lukassowitz ein Verlustgeschäft. Circa 6000 Euro müsse er der Spezialfirma zahlen.

Und außerdem muss er bis Mitte Oktober noch Miete für die Katharinen-Apotheke zahlen: 12.784 Euro Forderung des Vermieter sind laut Lukassowitz noch offen. Ob er mit seiner verbliebenen Settmecke-Apotheke überleben kann, ist noch nicht klar. Der Umsatz habe sich seit den Zwangsschließungen halbiert, „ich habe jetzt noch 800.000 Euro Umsatz“, so Lukassowitz. In ihren besten Zeiten habe die Settmecke-Apotheke 2,4 Millionen Euro Umsatz gemacht. Trotzdem will er vorerst weiter machen. „Ich habe aus den guten Zeiten noch Rücklagen, davon lebe ich jetzt.“

Noch nicht abgeschlossen ist auch das Berufsgerichtsverfahren gegen ihn vor dem Verwaltungsgericht Münster. Dort geht es um seine Approbation. Unter anderem wird dem Apotheker vorgeworfen, einer seiner früheren vier Apotheken sieben Tage lang ohne Apotheker geöffnet zu haben. „Der Filialleiter war verstorben, außerdem war die Apotheke nur zwei Tage ohne Apotheker geöffnet“, erzählt er heute. Der Gerichtstermin wurde nun verschoben.

Auch wenn noch nicht alle Vorgänge abgeschlossen sind, hat Lukassowitz seinen Frieden gemacht. Von den ehemals vier Apotheken ist ihm die Settmecke-Apotheke geblieben. Die Westtor-Apotheke in Geseke hat seine Frau im Mai 2017 übernommen. Sie führt jetzt vier Apotheken. Und seine Hubertus-Apotheke ist bei seiner früheren Filialleiterin gelandet.

In seiner Settmecke-Apotheke arbeitet Lukassowitz jetzt als „Einmann-Apotheker“. Eine Teilzeit-PTA hilft ihm hin und wieder aus, wenn es ganz dick kommt und er Rezepturen anfertigen muss. „Die wohnt hier in der Nähe“, so der Apotheker. Einen approbierten Kollegen kann und will er sich derzeit nicht leisten. Eigentlich hätte Lukassowitz lieber eine andere Apotheke behalten, doch wegen der Nähe zum Wohnort einigte man sich beim Vergleich vor Gericht auf den jetzigen Standort. Die Settmecke-Apotheke war nicht seine umsatzstärkste Apotheke.

Gegen Lukassowitz waren seit Jahren immer wieder Vorwürfe wegen seiner Apothekenführung erhoben worden. Dutzende Verstöße waren protokolliert, mehr als 40 Seiten fasste die Akte mit den Anschuldigungen. Vom Personal über die Öffnungszeiten bis hin zu Dokumentation und den Abgabevorschriften reichten die Versäumnisse. Am Ende befand der zuständige Amtsapotheker des Hochsauerlandkreises, dass Lukassowitz nicht die erforderliche Eignung zur Leitung einer Apotheke besitze. Im Februar wurde die Urkunde zugestellt.

Am Tag darauf hätten die Apotheken geschlossen sein müssen. Doch bei einem Kontrollbesuch wurde festgestellt, dass die Hauptapotheke nach wie vor geöffnet war. Unter Polizeischutz wurden die Geschäftsräume versiegelt. Lukassowitz wehrte sich gegen die Zwangsschließung und zog vor Gericht. „Aus vier mach eins“ – nach dieser Formel verlief dann im April 2017 der Vergleich: Zehn Jahre lang darf Lukassowitz nur die Settmecke-Apotheke führen. Eine weitere Filiale zu betreiben, ist ihm nicht erlaubt.

Da spielt es auch keine Rolle, dass laut Apothekengesetz (ApoG) bis zu drei Filialen zulässig sind. Auf den außergewöhnlichen Vergleich eingelassen hat sich Lukassowitz, weil er damit dem ungewissen Ausgang eines langwierigen Gerichtsverfahrens aus dem Weg gehen konnte: „Das hätte vielleicht drei bis vier Jahre gedauert.“ Dafür habe er keine Nerven mehr gehabt.

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