Luftrezept-Apothekerin verursacht 250.000 Euro Schaden APOTHEKE ADHOC, 10.04.2018 15:27 Uhr
Die ehemalige Besitzerin einer Offenbacher Apotheke steht derzeit in Darmstadt vor Gericht. Sie soll zwischen Januar und November 2010 rund 250.000 Euro zu Unrecht bei Krankenkassen kassiert haben. Die Pharmazeutin ist geständig, womöglich muss sie mit einer Bewährungsstrafe rechnen.
Zum Teil stellte sie mit Hilfe gefälschter Rezepte bis zu 10.000 Euro teure Medikamente in Rechnung. So ging die 69-Jährige vor: Sie kaufte die gefälschten Rezepte zu fünf bis zehn Prozent des tatsächlichen Rezeptwertes auf. Anschließend reichte sie diese über das Apotheken-Rechenzentrum bei diversen gesetzlichen Krankenkassen ein.
Vor Gericht soll nun unter anderem geklärt werden, aus wie vielen Personen das kriminelle Netzwerk bestand. Gegen einige ihrer Mittäter, laufen nach einem Bericht von „op-online“ gesonderte Verfahren. Vier der Rezepteinreicher sollen Angehörige von Sinti- und Roma-Clans sein. Sie konnten laut „op-online“ anhand von Fingerabdrücken identifiziert werden.
Der Strafverteidiger erklärte vor Gericht, wie seine Mandantin in den Besitz der Luftrezepte gelangt sein soll: Die Blankovordrucke wurden gestohlen, mit falschen Angaben ausgefüllt und gegen Barzahlung an die Apothekerin verkauft. Bereits im Jahr 2013 hat es in Frankfurt einen großen Luftrezept-Fall gegeben, damals wurde ein Apotheker überführt, ihm konnte Abrechnungsbetrug in der Höhe von 1,7 Millionen Euro nachgewiesen werden.
Vor Gericht erzählten Anwalt und Angeklagte, dass es sich im aktuellen Fall um einen besonders tragischen handle. Die Ägypterin kam im Jahr 1975 nach Deutschland und arbeitete nach einer Mutterpause ab Beginn der 90er-Jahre als Apothekerin. 1995 übernahm sie eine Apotheke in der Bieberer Straße.
Als die Familie von Geldsorgen geplagt wurde, wäre die Angeklagte auf die Idee gekommen, finanzielle Engpässe mit Hilfe von Luftrezepten zu überbrücken. Irgendwann sei ihr Schuldenstand bei rund 240.000 Euro gelegen.
Der Verteidiger gab an, dass die Angeklagte und ihr 80 Jahre alter Ehemann dann den Überblick über ihre Apotheke verloren hätten. Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten fanden die Ermittler zwar ordentliche Verkaufsräume vor, die Hinterräume der Apotheke glichen allerdings einer Messie-Wohnung. Die Richterin hatte bekanntgegeben, dass nach einem klärenden Gespräch im April diesen Jahres eine Bewährungsstrafe denkbar sei.