LSG: Kein Festbetrag für Invega Karoline Schumbach, 30.07.2012 17:13 Uhr
Bis zu 550 Euro für 98 Tabletten müssen Patienten selbst bezahlen, wenn sie mit dem Antipsychotikum Invega (Paliperidon) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das Präparat im August 2009 zusammen mit Risperidon einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Seit der letzten Preisanpassung bezahlen die Krankenkassen für das Präparat je nach Packungsgröße und Dosis 12,91 Euro bis 30,08 Euro. Die Differenz muss der Patient übernehmen. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg könnte der Festbetrag nun wegfallen.
Der Hersteller Janssen-Cilag hatte seinen Preis nicht auf das Festbetragsniveau gesenkt, sondern gegen die Festsetzung durch den GKV-Spitzenverband im Oktober 2009 geklagt. Das LSG hat dem Konzern jetzt recht gegeben und die Festbetragsgruppe aufgehoben.Weil dem G-BA Beurteilungsfehler unterlaufen seien, sei die Festbetragsgruppe nicht rechtmäßig, so die Begründung.
Das LSG ist der Auffassung, der G-BA habe die Indikationen nicht ausreichend beachtet. Denn neben der Behandlung von Schizophrenie ist Risperidon unter anderem zur Behandlung psychotischer oder manischer Symptome bei schizoaffektiven Störungen und zur Kurzzeitbehandlung von anhaltender Aggression bei Patienten mit Alzheimer-Demenz zugelassen. Risperidon werde vor allem bei Demenz-Patienten eingesetzt: Laut Janssen-Cilag fallen 50 Prozent der Verordnungen auf diese Indikation. Invega werde hingegen in allen Altersstufen verordnet und zu 86 Prozent bei Schizophrenie.
Laut LSG soll allerdings der Grundgedanke gefestigt werden, dass nur deckungsgleiche Arzneimittel einer Festbetragsgruppe zugeordnet werden können. Unterschiede kann es laut Urteil neben der Indikation auch bei den Darreichungsformen ergeben: „Auch wenn zum Beispiel der Unterschied zwischen einer normalen Tablette und einer Retardtablette nicht so erheblich ist, dass deshalb bereits eine Gruppenbildung zu unterbleiben hat, kann eine seltener und einfacher einzunehmende Verabreichungsform günstiger sein als die Standardverabreichung“, so das LSG.
Der G-BA hatte die Wirkstoffe als pharmakologisch vergleichbar angesehen und konnte daher keinen Beleg für eine therapeutische Verbesserung von Paliperidon gegenüber Risperidon feststellen.
Invega ist seit Juni 2007 zugelassen. Seit Januar 2011 kann das Präparat auch zur Behandlung psychotischer oder manischer Symptome bei schizoaffektiven Störungen angewendet werden. Bei Janssen-Cilag war der Umsatz seit der Festlegung des Festbetrags eingebrochen. Im Jahr vor der Festbetragsfestsetzung lag der Umsatz im ambulanten Bereich bei etwa 15 Millionen Euro, 2010 waren es nur noch 420.000 Euro, ein Jahr später 600.0000 Euro. Der GKV-Spitzenverband kann nun Revision gegen das Urteil einlegen.