Apothekenhonorar

Liquiditätsspritze unter Vorbehalt Désirée Kietzmann, 11.05.2010 15:27 Uhr

Berlin - 

Investieren oder zurückstellen: Noch weiß niemand, wie die Apotheken mit dem unter Vorbehalt für 2009 nachgezahlten Kassenabschlag umgehen sollen. Denn sollten die Kassen letztlich doch erfolgreich klagen, müssten die Apotheker das Geld oder Teile davon wieder zurückzahlen. Laut Deutschem Apothekerverband (DAV) wird derzeit noch geprüft, inwieweit Zinsausfälle berücksichtigt werden.

Die Treuhand Hannover sieht aktuell keine Notwendigkeit, das Geld zurückzustellen: „Das Risiko bleibt natürlich“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Angesichts der Einschätzung des LSG zu den Erfolgsaussichten der Kassenklage ist das apothekereigene Steuerberatungsunternehmen zuversichtlich, dass die Apotheken das ihnen zugesprochene Geld behalten können.

Fakt ist: Die Zahlung ist laut Treuhand für viele Apotheken sehr wichtig, da sie die Liquidität erhöht. Kleinere Apotheken mit bis zu einer Million Euro Jahresumsatz können nach Einschätzung der Treuhand mit 6.000 bis 7.000 Euro Nachzahlung rechnen. Je nach Menge der abgegebenen Packungen zu Lasten der Krankenkassen sind jedoch auch höhere Summen drin.

Die Nachzahlung wird in jedem Fall das Betriebsergebnis 2009 beeinflussen. Die Korrektur von 46 Cent pro Packung führt zu einer Gewinnverbesserung - oder in nicht wenigen Fällen zu einer Minimierung des Verlustes. Für die Steuererklärung sei die späte Entscheidung kein Problem, da die Bilanzen noch nicht fertig gestellt seien, so der Sprecher.