AOK-Liefervertrag

Linda verhandelt für Apotheken

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Die AOK Baden-Württemberg hat einen Vertrag über die ambulante Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen geschlossen - nicht mit dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), sondern mit der Apothekenkooperation Linda. Das Regelwerk tritt heute in Kraft. Zuvor waren die Verhandlungen zwischen AOK und LAV gescheitert.

Die Apotheken sind nicht an die verordnete Menge gebunden, sondern müssen den tatsächlichen Monatsbedarf des Patienten ermitteln und beliefern. Sie bekommen dafür eine pauschale Vergütung von 33 Euro pro Monat und Patient - egal, wie viele Inkontinenzprodukte abgegeben wurden und welcher Aufwand entstanden ist. Der LAV hatte das Angebot der AOK deshalb als „Versorgung zu Dumpingpreisen“ kritisiert.

Die AOK setzt auf eine Mischkalkulation. Die Apotheken müssen sich mit dem Beitritt zum Vertrag verpflichten, alle Versicherte der AOK zu versorgen. Die Bevorzugung von Patienten mit wenig Bedarf soll damit ausgeschlossen werden. Die Auswahl der Produkte wird der Apotheke überlassen. Möchte der Patient andere Artikel haben, kann er die Mehrkosten selbst übernehmen. Die Apotheke muss sich den Wechselwunsch schriftlich bestätigen lassen. Eine Beteiligung des Patienten bei erhöhtem Bedarf ist allerdings nicht zulässig.

Die AOK hat sich gegen eine Ausschreibung mit einem exklusiven Versorger entschieden. Stattdessen ist der Beitrittsvertrag für alle Marktteilnehmer offen. „Leistungserbringer können sowohl einzelne Apotheken als auch Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen sein“, sagte Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Außer mit Linda sei jedoch noch mit keinem weiteren Zusammenschluss oder Verband ein Vertrag geschlossen worden.


Linda sieht in dem Abschluss nur einen Service für ihrer Mitglieder. „Seitens der Linda AG werden lediglich die weiterhin an der Inkontinenzversorgung interessierten Apotheken bei der Umsetzung des Vertrages bestmöglich unterstützt“, teilte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC mit. Der Vorteil des Abschlusses liege in der abgestimmten und gebündelten Kommunikation mit der AOK.

Linda greife jedoch an keiner Stelle in die rahmenvertraglichen Aktivitäten der Landesapothekerverbände ein. Die Kooperation verfolge nicht das Ziel, mit einer möglichst großen Zahl an Krankenkassen spezielle Hilfsmittelverträge abzuschließen.

Die Linda-Mitglieder sind nicht zum Beitritt verpflichtet. „Eine politische Dimension hat das Vorgehen der Linda AG nicht“, so die Sprecherin. Dementsprechend könne und wolle man auch nicht bewerten, ob die von der AOK gebotenen Versorgungskonditionen angemessen seien. „Eine solche Entscheidung obliegt der einzelnen Apotheke, die einen Beitritt in Erwägung zieht“, hieß es.

Egal ob Linda-Apotheke oder nicht - wer teilnehmen will, muss die von der AOK vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (QMS). Zudem muss ein Apotheker als fachlicher Leiter ernannt werden. Neben der Approbation muss er eine Qualifikation als Medizinprodukte-Berater nachweisen. Die Beratung muss dokumentiert werden. Auf Wunsch sind die Produkte bei der Lieferung neutral zu verpacken. Der Vertrag kann frühestens zum Ende kommenden Jahres gekündigt werden.

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