Mehraufwand durch E-Rezept

Lieferengpässe: „Wir tappen im Retax-Nebel“

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Berlin -

Der Defektetopf der Apotheken ist nach wie vor voll: „Auf meiner Liste stehen immer noch 300 Artikel, die schlicht nicht lieferbar sind“, so Manuel Canerin, Inhaber der Markt Apotheke in Weissach-Flacht. Die Lieferengpässe seien nicht besser geworden, so der Inhaber, der sich die größte Mühe gibt, seine Patient:innen zu versorgen. „Der größte Fehler ist, dass wir Apotheken das alles immer wieder ausbügeln.“

Im Prinzip habe sich nichts geändert: „Die Lieferengpässe sind so gravierend wie zuvor“, so Caneri. Das Problem würde sich nur von Zeit zu Zeit verschieben: „Momentan benötigen plötzlich alle Azithromycin, da die Erkältungswelle im vollen Gange ist“, so der Inhaber. Mittlerweile seien deshalb keine Packungen mehr über den Großhandel bestellbar: „Wir können nur auf Direktbestellungen zurückgreifen, was die Konditionen aber schlechter macht“, so der Apotheker, der von drei Großhändlern beliefert wird.

Die Menge, die den Bedarf decken würde, bekomme er schlicht nicht: „Die Idee ist dann, in solchen Fällen auf andere Dosierungen oder Packungsgrößen zurückzugreifen. Aber mittlerweile sind auch diese vergriffen“, so Caneri. Das nächste Problem: „Beim Papierrezept war eine einfache Ausweichmöglichkeit, große Packungen auszueinzeln. Im Falle von Azithromycin haben wir beispielsweise die Packungen mit sechs Tabletten direkt vom Hersteller bekommen, wir könnten also drei Tabletten für Patienten mit dieser Verordnung entnehmen, die Packungsbeilage ausdrucken und alles wäre erledigt“, so der Apotheker.

Beim E-Rezept sei das schwieriger: „Wenn ich Tabletten entnehme, muss ich auf die Chargeneingabe und die richtige Dokumentation achten“, so der Inhaber. Denn: Für die Entnahme von Teilmengen wurden vor Kurzem die Vorgaben zur Kennzeichnung bekanntgegeben. Abgerechnet wird der Preis der fiktiv abgegebenen Packung zuzüglich der gesetzlichen Rezeptgebühr unter Verwendung der bekannten Sonder-PZN 02567024 und dem zugehörigen Faktor 2, 3 oder 4, der die Abgabe einer Teilmenge begründet.

Wird eine weitere Teilmenge aus der Großpackung entnommen, muss die Charge der Großpackung händisch eingegeben werden. Um die Abgabe einer Teilmenge nach § 3 Absatz 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für die Kasse deutlich zu machen, soll handschriftlich das Kürzel „TMA“ für Teilmengenabgabe dokumentiert werden. „Ein weiteres Kürzel, welches wir auf dem Schirm haben müssen“, so Caneri. Zusätzlich müsse er die Sonder-PZN und Faktor sowie PZN und Preis der Packung, die der verordneten Menge entspricht, und die Zuzahlung im Abgabesatz zu dokumentieren. „Das ist mit enormem Mehraufwand verbunden. Ob das am Ende alles richtig abgerechnet wird und nicht zu Retaxationen führt, bleibt offen. Wir tappen im Nebel“, so der Inhaber.

Mit dem Zeitaufwand bleibe auch die Beratung auf der Strecke: „Was an organisatorischen Fähigkeiten von uns abverlangt wird, fehlt dann als Zeit direkt am Patienten. Ich kann auch nicht jeden einzelnen Patienten immer warten lassen, während wir im Hintergrund telefonieren aufgrund von Lieferengpässen“, so Caneri. Um die Menschen, die sich oftmals krank zum Arzt und anschließend in die Apotheke schleppen, nicht weiter zu belasten, bietet er den Botendienst an. „Das ist eigentlich der größte Fehler, den wir Apotheken machen. Wir bügeln alles aus“, ärgert sich Caneri. „Ich kann aber auch nicht zum Patienten sagen, Pech gehabt, gehen sie zurück zum Arzt. Denn was die Dienstleistung angeht, ist das eine Katastrophe“, beschreibt er die Zwickmühle.

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