Bonussysteme

LG Berlin: Rx-Boni gelten pro Arzneimittel Alexander Müller, 12.03.2012 18:24 Uhr

Berlin - 

In seinen Urteilen zu Rx-Boni hatte der Bundesgerichtshofs (BGH) im September 2010 eine entscheidende Frage offen gelassen: Gilt die Spürbarkeitsgrenze von rund einem Euro pro Arzneimittel oder pro Rezept? Diese Frage wird seitdem wieder vor Gerichten verhandelt. Jetzt hat Apotheker Rolf Spielberger, Mitbegründer der Kooperation Elac Elysée, sein Bonus-Modell vor dem Landgericht Berlin (LG) verteidigt.

 

Spielberger hatte mit Einkaufgutscheinen von bis zu zwei Euro pro Rezept geworben. Die Wettbewerbszentrale hatte ihn deshalb abgemahnt. Das LG hat die Klage am 7. Februar abgewiesen. Aus Sicht des Gerichts kommt es nämlich nicht auf die Höhe des Gesamtrabatts an. „Denn es hängt mehr oder weniger vom Zufall ab, ob mehrere Medikamente auf einem Rezept oder mehreren Rezepten verordnet werden“, heißt es in der jetzt bekannt gewordenen Urteilsbegründung.

Es wäre den Richtern zufolge widersprüchlich, wenn Boni von je einem Euro auf drei Einzelrezepte zulässig seien, ein Gutschein von zwei Euro auf einem Rezept mit drei Medikamenten dagegen nicht. Zwar ist laut LG auch ein Nachlass von einem Euro ein Verstoß gegen die Preisbindung. Das Angebot sei aber nicht geeignet, den Wettbewerb spürbar zu beeinträchtigen. Geringwertige Kleinigkeiten seien nach den BGH-Urteilen als Boni erlaubt.

In einem Punkt hat Spielberger allerdings verloren. Aus Sicht der Richter war die Aussage „Bis zu 2€ sparen“ für die Kunden nicht eindeutig genug. Denn aus der Werbung gehe nicht hervor, unter welchen Bedingungen der Höchstbetrag erlangt werden könne. Spielberger hat in dieser Frage eine Unterlassungserklärung abgegeben, so dass im weiteren Verlauf des Verfahrens nur noch über die Höhe der Boni gestritten wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.