Leistung und Weiterbildung honorieren Hanna Meiertöns, 14.12.2022 08:59 Uhr
Leistungsorientierte Bezahlung und Anreize für kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen: Dafür wurde in Sachsen mit den neuen Tarifverträgen der Grundstein gelegt. Apothekenangestellte können dadurch ihr Gehalt in Zukunft aufbessern.
Zusätzlich zum Rahmentarifvertrag Sachsen hat die Adexa gemeinsam mit den Tarifkommissionen des Sächsischen Apothekerverbandes (SAV) zwei zusätzliche Modelle eingeführt, die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gemeinsam anwenden können, um die Vergütung über das Tarifgehalt anzuheben: Den Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen und den Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung.
Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen
Eine Fortbildung baut laut Definition im Tarifvertrag auf einer bestehenden Qualifizierung auf und ergänzt oder aktualisiert diese. Eine Weiterbildung hingegen ist eine zertifizierte Aufbauqualifizierung mit Abschluss. Die Definition ist wichtig, da die Gebühren für Fortbildungen zu 50 Prozent vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin übernommen werden, Weiterbildungen bezahlen Arbeitnehmer:innen selbst.
Die anfallenden Kosten für Übernachtungen, Fahrt und Verpflegung werden aber sowohl für Weiterbildungen als auch für Fortbildungen vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin übernommen. Das gilt für einen Betrag von bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr. Die Fortbildungszeit entspricht Freizeit, sobald sie über den Anspruch der sechs beziehungsweise acht Tage im Rahmentarifvertrag hinausgeht.
Die sich aus den erfolgreich abgeschlossenen Fort- und Weiterbildungen ergebenen Entgelte werden zusätzlich zum Tarif bezahlt, jeweils für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats. Die Vergütung hängt dabei von der Berufsgruppe ab.
Für Approbierte gilt:
Fortbildungen gewähren, wenn sie von der Landesapothekerkammer (LAK) zertifiziert wurden, monatlich einen Zuschlag in Höhe von 2 Prozent für die Dauer der Zertifikatsgültigkeit auf das Gehalt. Für die Fortbildung zum zertifizierten Fachapotheker durch die Bundesapothekerkammer (BAK) kämen 1,25 Prozent Zuschlag dazu. Das gilt jeweils für die Fächer Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie und Arzneimittelinformation, davon kann aber höchstens eines geltend gemacht werden.
Eine Weiterbildung oder Spezialisierung kann in maximal zwei Fällen angerechnet werden, daraus ergibt sich jeweils ein Zuschlag von 0,75 Prozent.
Mögliche Fächer sind:
- Infektiologie
- Ernährungberatung
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Onkologische Pharmazie
- Geriatrische Pharmazie
- Naturheilkunde und Homöopathie
Für PTA gilt:
Jede abgeschlossene LAK-zertifizierte Fortbildung wird während der Zertifikatsgültigkeit ebenfalls mit 2 Prozent Zuschlag vergütet. Zertifizierte Fach-PTA können zusätzlich für je 1,5 Prozent Zuschlag bis zu zwei Qualifikationen geltend machen.
Mögliche Fächer sind:
- Allgemeinpharmazie
- Dermopharmazie
- Naturheilkunde und Homöopathie
- Geriatrische Pharmazie
- Onkologische Pharmazie
- Ernährungsberatung
PKA können einen Zuschlag von 2,5 Prozent erhalten, wenn sie als Fach-PKA für BWL und Marketing ihre Zusatzqualifikation nachweisen.
Wichtig ist dabei, dass für alle Fort- und Weiterbildungen ein Nachweis in Form einer Kopie des Zertifikates eingereicht wird.
Tarifvertrag leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
Für einen Anspruch auf leistungsorientierte Bezahlung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in erforderlich. Die LOB beschreibt eine Leistungsprämie auf der Grundlage einer jährlichen, systematischen Auswertung. Voraussetzung für einen Anspruch darauf ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Monaten des Kalenderjahres.
Es erfolgt eine Fremd- und Selbstbewertung während des jährlichen Mitarbeitergesprächs, in dem die Ergebnisse gemeinsam besprochen und dokumentiert werden. Bei diesem Verfahren werden aus vier Merkmalgruppen jeweils zwei bis fünf Merkmale bewertet, die Gewichtung der Merkmale legt dabei im Vorfeld der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin fest.
Die Merkmalgruppen sind Fach-, Sozial-, Methodenkompetenz und Arbeitseffizienz. Die spezifischen Merkmale sind noch einmal gesondert ausgesucht für Mitarbeiter:innen mit oder ohne Kundenkontakt.
Auswertung im Mitarbeitergespräch
Für jedes Merkmal wird aus fünf Bewertungsstufen eine Stufe im gemeinsamen Gespräch ermittelt, bei Uneinigkeit hat der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin oder die entsprechende Führungskraft, die das Gespräch leitet, die Entscheidungshoheit. Jede Bewertungsstufe entspricht einer Punktzahl, insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Die sich aus der Punktzahl ergebende Leistungsprämie liegt dann zwischen 0 und 3 Prozent des jährlichen Gehalts. Die Ergebnisse des Gespräches sind dabei vertraulich und werden im Original in der Personalakte abgelegt.