Ab Juli gilt bei Corona-Bürgertests eine Eigenbeteiligung von 3 Euro. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte auf Nachfrage aber, dass die Testzentren diesen Beitrag auch erlassen dürften: „Tatsächlich ist das ja eine Eigenbeteiligung, die zu Erbringen ist. Wenn die Testzentren diese Eigenbeteiligung erlassen wollten oder wenn beispielsweise die Länder diese 3 Euro übernehmen wollten, dann ist das durch die Verordnung gedeckt.“ Die vollständige Pressekonferenz sehen Sie im Video.
Die Vergütung für Tests wird von 11,50 auf 9,50 Euro gesenkt. Davon sollen wiederum die Bürger:innen 3 Euro zahlen. Die Apotheken und andere Teststellen bekommen also vom Bund nur 6,50 Euro überwiesen und müssen die Eigenbeteiligung selbst einstreichen. Zulässig wäre dies Minister Lauterbach zufolge, ob sich das Testen dann noch – zumal bei sinkender Nachfrage – wirtschaftlich darstellen lässt, steht auf einem anderen Blatt.
Die Frage des Erlasses der „Zuzahlung“ war schon bei der Ausgabe der FFPs2-Masken aufgekommen – und gerichtlich geklärt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte im April 2021 entschieden, dass die Apotheken auf den Eigenanteil in Höhe von 2 Euro je Maskenset hätten verzichten dürfen.
Die Entscheidung fiel seinerzeit, als die Ausgabe der Masken gerade zu Ende gegangen war. Aber bei der klagenden Wettbewerbszentrale hatte man schon damals die Ahnung, dass der Prozess künftig noch von Bedeutung sein könne: „Wir können daraus für zukünftige Fälle dieser Art ableiten: Entweder der Gesetzgeber muss solche Regelungen konkreter ausgestalten, oder es kann für Marketingzwecke genutzt werden“, so Rechtsanwältin Christiane Köber.
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