Lauterbach: Apotheken müssen Listen führen Patrick Hollstein, 24.06.2022 13:57 Uhr
Bei den bislang kostenlosen Bürgertests wird künftig eine Eigenbeteiligung von 3 Euro fällig. Trotzdem darf die Leistung nur bei bestimmten Anlässen in Anspruch genommen werden. Die Testzentren müssen laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) daher Listen führen.
Schon im vergangenen Herbst, als die Bürgertests vorübergehend bestimmten Personengruppen vorbehalten waren, gab es Probleme mit dem Nachweis der Anspruchsberechtigung. Einige Apotheken etwa ließen sich den Mutterpass zeigen – ohne zu wissen, dass sie dies überhaupt durften. Später kamen Probleme bei der Abrechnung hinzu, weil niemand wusste, was dokumentiert werden musste oder durfte.
Genau in diese Situation geraten die Testzentren jetzt wieder: „Kostenlose Tests bekommt nur, wer sich Ausweis oder Pass, eine Bescheinigung oder ein Attest vorlegen kann“, so Lauterbach. Das gelte auch für Kinder und Schwangere. „Auch für die 3-Euro-Tests werden glaubwürdige Belege verlangt, das heißt man muss sich eintragen in eine Liste und den Testanlass begründen.“
Bei Besuchen in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern sei die Sache klar, wenn vor Ort getestet werde, so Lauterbach. „Will sich jemand vor dem Besuch im Krankenhaus etwa in einer Apotheke testen lassen, dann wird es dafür ein Formblatt geben, und dieses Formblatt wird dann mitgebracht.“
Die Eigenbeteiligung funktioniere wie üblich: 6,50 Euro würden erstattet, die Zuzahlung in der Apotheke geleistet. Der Vorschlag der Ärzte, dass nur in den Praxen getestet werden solle, habe nicht überzeugt: „Wir wollen mehr Tests und auch weniger bürokratische und dafür komfortable Tests – und da haben sich die Testzentren ja bewährt.“ Nicht jeder habe die Zeit, eine Praxis während der Öffnungszeiten zu besuchen. Somit soll die Struktur fortgeführt werden, die uns so gut gedient hat. Die ärztliche Testung soll ja fortgeführt werden, insbesondere bei den symptomatischen Fällen.“
Apotheken sollen weiter nur asymptomatische Menschen testen: Dass man möglicherweise infiziert und mit Symptomen in die Apotheke gehe, sei nicht sinnvoll und nicht vorgesehen, so Lauterbach. Dies solle weiter bei den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen geschehen. Die Eigenbeteiligung könne nicht nur durch die Länder übernommen werden, sondern auch durch die Testzentren erlassen werden.
Ausnahmen für Bezieher von Sozialleistungen sind nicht vorgesehen, sie müssen dies beim Träger geltend machen. Alles andere führe zu einem unbeherrschbaren bürokratischen Aufwand in den Testzentren.