In Niedersachsen bekommt in absehbarer Zeit jede Apotheke Besuch von einem Gesandten der Landesapothekerkammer (LAK): Die Testkäufe sollen nach den Plänen auf alle 2000 Apotheken des Bundeslandes ausgeweitet werden. Nach den Ergebnissen aus den ersten Tests wird das Thema bei der nächsten Kammerversammlung im April erneut auf der Tagesordnung stehen.
Die LAK hatte die Tests im Herbst 2014 beschlossen. Dabei sollte nicht die Qualität der Beratung kontrolliert werden, sondern ob die Apotheke grundsätzlich ein aktives Beratungsangebot unterbreitet. Eine einfache Nachfrage, ob das Arzneimittel für den Kunden selbst ist oder ob dieser Fragen zur Anwendung hat, reichten zum Bestehen aus.
In einer ersten Tranche wurden 50 Apotheken besucht, um den Ablauf der Testkäufe selbst bewerten zu können. Nach der zweiten Runde mit 150 Besuchen waren insgesamt 10 Prozent der niedersächsischen Apotheken erfasst – das war das Mindestziel.
Doch die Tests wurden fortgesetzt: Bis heute hat die Kammer 400 Apotheken getestet, manche mehrfach. Denn wer beim ersten Versuch durchgefallen war, wurde erneut besucht, gegebenenfalls sogar ein drittes Mal. Die Inhaber dieser Apotheken wurden zudem aufgefordert, den Beratungsprozess im Qualitätsmanagement umzusetzen und dies bei der Kammer einzureichen. Außerdem sollten die Mitarbeiter informiert werden, etwa im Rahmen eines Teamabends.
Mit der Reaktion der betroffenen Apotheker ist Kammerpräsidentin Magdalene Linz zufrieden: „Da war schon eine große Betroffenheit.“ Einige Inhaber hätten sich nicht vorstellen können, dass trotz QMS in ihrer Apotheke keine Beratung angeboten werde. Die Testmethode der Kammer sei von niemandem angegriffen worden, so Linz. Es wurde ja auch nur das Beratungsangebot überprüft und keine komplizierten Wechselwirkungen.
Der Kammervorstand hat sich nun dazu entschieden, die Tests auf alle 2000 Apotheken des Bundeslands auszuweiten. Damit stehen mindestens 1600 weitere Testkäufe in mehreren Runden an, je nach Anzahl an „Wiederholern“ entsprechend mehr. Weil das für die Kammer einen erheblichen Aufwand bedeutet, sollen andere Tests – etwa zur Kontrolle der Rezepturen – zunächst zurückgestellt werden.
Bei der Kammer ist man sich bewusst, dass ein Testkauf immer eine Momentaufnahme ist. Deshalb erhalten alle durchgefallen Apotheken eine zweite Chance bei einem erneuten Test. Werden allerdings wiederholte Verstöße gegen die Beratungspflicht festgestellt, behält sich die Kammer Sanktionen vor, etwa Rügen oder ein Bußgeld. Ob die Kammer mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit gehen wird, steht noch nicht fest.
Auch die LAK Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr ihre Testkäufe in Apotheken ausgeweitet. Laut Beschlusslage sollten 400 in Apotheken besucht werden, doppelt so viele wie im Jahr davor. Die Kammer hat auch ihren Fokus bei den Tests angepasst: Bislang wurden die Pseudo Customer in die Apotheken geschickt, um dort ein bestimmtes Symptom zu beschreiben. Die Beratung war einem Kammersprecher zufolge dann meistens gut.
„Probleme gab es eher, wenn die Kunden mit einem konkreten Präparatewunsch in die Apotheke gekommen sind“, so der Sprecher. Deshalb habe man bei den jüngsten Tests auf die Symptombeschreibung verzichtet. „Wir wollten dafür sensibilisieren, dass eine Beratung immer angeboten werden muss“, so der Sprecher.
Die Ergebnisse der Tests werden dem Kammervorstand bei dessen Sitzung im März vorgestellt. Details veröffentlicht die LAK hierzu nicht. Die Apothekentests werden bei der Kammer eher als Fortbildungsmaßnahme gesehen. Die Testkäufer besprechen das Abschneiden mit den Inhabern.
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