Lagerwertverluste

AVWL will wegen Fampyra klagen

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Berlin -

Dass Biogen Idec den Apotheken die Lagerwertverluste aus der

Preisumstellung bei Fampyra (Fampridin) nicht erstatten will, kann man

beim Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) nicht verstehen. Schon im

Sommer hat sich die Geschäftsstelle an der Hersteller gewendet – und

nach eigenem Bekunden keine Antwort erhalten. Jetzt droht

Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek öffentlich mit einer Klage.

Zum 1. März war für Fampyra der Erstattungsbetrag eingeführt worden. Gegenüber dem Listenpreis von 270 Euro für die Klein- und 530 Euro für die Großpackung liegt der Abschlag bei 138 beziehungsweise 276 Euro. Apotheken, die zum Stichtag Packungen im Generalalphabet hatten, zahlen die Differenz aus eigener Tasche: Denn den Abschlag für den Zeitraum vorher überweist der Hersteller direkt an die Kasse; seitdem wird der Nachlass über die Rechenzentren durchgereicht.

Schwintek wirft Biogen Idec vor, „eine sittenwidrige Schädigung der Apotheken zumindest billigend in Kauf genommen“ zu haben. Als einziger Hersteller weigere sich das Unternehmen anzuerkennen, dass die Apotheken über den Lagerwertverlust einen Nachteil erlitten, der vom Gesetzgeber gerade nicht gewollt gewesen sei.

Der AVWL will jetzt über seine Anwälte noch ein letztes Schreiben an die Firma schicken: „Wenn Biogen Idec auf unsere Forderung weiterhin in keiner Weise reagiert, sind wir zu gerichtlichen Schritten gezwungen, damit die gesetzgeberische Entscheidung von der Firma respektiert und durch eine entsprechende Entschädigung der betroffenen Apotheken befolgt wird“, so Schwintek.

Fampyra wird eingesetzt, um die Gehfähigkeit bei MS-Patienten zu verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dem Medikament keinen Zusatznutzen gegenüber der Krankengymnastik attestiert. Weil Fampyra aber das einzige Arzneimittel in seiner Indikation ist, musste trotzdem über einen Preis verhandelt werden.

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