Ein Inhaber hat wegen massiven Personalnotstands verpasst, sich um die Senkung der Festbeträge zum Monatswechsel zu kümmern. Konkret: Für das Arzneimittel Bufori (Orion Pharma) muss er je nach Artikel einen Verlust von 5,65 bis zu 30,99 Euro Taxe-EK hinnehmen. Das Asthmamittel ist Rabattpartner der AOK und wurde von dem Apotheker zur schnellen Versorgung der Patient:innen mit zwölf Packungen vorrätig gehalten. Der Hersteller weigert sich, den Verlust auszugleichen.
Eine Senkung der Festbeträge kann die Apotheken in die Bredouille bringen. Denn: Vergütet wird nur der am Verkaufstag aktuelle Erstattungspreis, der aber zu diesem Zeitpunkt tiefer liegen kann als der ursprüngliche Einkaufspreis. Soll heißen: Es kann ein Wertverlust der Lagerbestände entstehen. Einige Hersteller bieten deshalb einen unkomplizierten Lagerwertverlustausgleich an. Die Lagerhaltung von Arzneimitteln stellt für Apotheken in dem Fall kein Wertverlustrisiko dar. Das Problem: Nicht alle Hersteller bieten diesen Service, wie ein Inhaber berichtet.
Für ihn kam es mit dem Monatswechsel zu einem Lagerwertverlust in Höhe von 4100 Euro. „Es sind etwa 25 Hersteller betroffen. Wobei der Verlust je nach Unternehmen zwischen wenigen oder bis zu 800 Euro schwankt“, erklärt der Apotheker. Was ihn besonders ärgert: „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Erstattung. Aber die Verpflichtung der Bevorratung von Arzneimitteln und der unverzüglichen sowie ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit diesen.“
Ein Beispiel sei die Versorgung mit Inhalativa zur Behandlung von obstruktiven Atemwegserkrankungen: „In Kombination mit dem Status von Vertragsartikeln bei Krankenkassen und der Tatsache der nicht gesicherten, sofortigen Verfügbarbarkeit im Großhandel/beim Hersteller sollte die Erstattung des Lagerwertverlustes in meinen Augen selbstverständlich sein“, so der Inhaber.
Dennoch sei die Kommunikation schwierig: „Kurz vor dem Monatswechsel ist die Meldung zur Festbetragssenkung bei Bufori Easyhaler von Orion Pharma in meiner EDV aufgeploppt.“ Der Inhaber schaffte es nicht, sich rechtzeitig darum zu kümmern. „Mir fehlen im Moment vier Angestellte und es ist viel los bei uns. Ich habe die Meldung gesehen, es aber verpasst, mich darum zu bemühen, die vorrätigen Packungen zu retournieren oder abzuverkaufen.“
Deshalb wandte er sich mit der Bitte um Ausgleich des Betrages an den Hersteller. „Es wurde kurios, da mir eine fadenscheinige Begründung genannt wurde, warum ich keinen Ausgleich erhalte“, berichtet er. So schrieb Orion Pharma: „Leider können wir Ihnen keinen Ausgleich für den Lagerwertverlust anbieten, da wir unsere Produkte nur über den Großhändler verkaufen und nicht direkt an öffentliche Apotheken. Diese sind in unserem ERP-System nicht hinterlegt und somit ist es nicht möglich, eine Gutschrift zu erstellen“.
Für ihn bedeutet der verlorene Betrag nicht den wirtschaftlichen „Knockout“. Aber es summiere sich: „Mich ärgert, dass ich dem Geld hinterherrennen muss, und am Ende sogar drauf sitzenbleibe.“ Mehr noch: „Ich bin gezwungen, das Präparat abzugeben, da es ein Rabattvertragspartner der AOK ist. Gebe ich eine andere Firma ab, riskiere ich eine Retaxation. Kommt es zu einem Lagerwertverlust, wird dieser nicht ausgeglichen, am Ende sind wir Apotheker wieder die Dummen.“
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