Lagerwertverlust durch Preismoratorium APOTHEKE ADHOC, 30.07.2010 15:27 Uhr
Zum 1. August tritt neben der Erhöhung des Herstellerabschlags auch das Preismoratorium in Kraft. Das Sparpaket belastet in erster Linie die Pharmahersteller, aber auch die Apotheken sind indirekt von dem GKV-Änderungsgesetz betroffen: Weil das Preismoratorium rückwirkend zum 1. August 2009 gilt, können die Apotheken bei Preissenkungen am kommendem Sonntag Lagerwert verlieren.
Bei der Feststellung, in welchem Umfang das eigene Lager betroffen ist, helfen die Warenwirtschaftssysteme. Die Software weist aktuelle Veränderungen in der Lauertaxe aus, die Verluste können den Herstellern dann direkt in Rechnung gestellt werden.
Generikahersteller zeigen sich bei der Erstattung der Differenz meist großzügiger als Originalhersteller. Ab Montag dürften aber alle Hersteller die Rückforderungen prüfen, damit die Apotheken keine Rechnungen für nie bestellte Produkte einreichen.