Mosquito wieder erstattungsfähig APOTHEKE ADHOC, 19.09.2016 14:48 Uhr
Das Läusemittel „Mosquito med Läuseshampoo 10“ ist ab sofort für Kinder erstattungsfähig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Mittel des Herstellers Wepa auf die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen. Der Beschluss ist am 15. September in Kraft getreten.
Wepa hat mit Mosquito seit Jahren einen der Klassiker im umkämpften Läusemittelmarkt. Im Juni 2014 wurde das Produkt nach fast 20 Jahren umgestellt: Nach dem Vorstoß von Hennig mit dem ersten 10-Minuten-Shampoo Licener reagierte Wepa und zog mit „Mosquito med Läuseshampoo 10“ nach, das ebenfalls innerhalb von zehn Minuten wirkt.
Für den Produktvorteil musste Wepa allerdings vorübergehend die Erstattungsfähigkeit opfern. Eltern mussten das Präparat selbst bezahlen, das mit 13,45 Euro für die 100ml-Einheit beziehungsweise 22,45 Euro für die doppelte Menge gelistet ist.
Mit der Aufnahme in die Anlage V des G-BA ist das Medizinprodukt jetzt erstattungsfähig: Die Kassen zahlen die physikalische Behandlung bei Kopflausbefall für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr. Wepa hatte laut Beschluss entsprechende Unterlagen eingereicht, die eine Erstattungsfähigkeit begründen.
Rund ein Dutzend Produkte konkurrieren in dem 10,6 Millionen Euro schweren Markt. Den Großteil der Umsätze sichern sich Marktführer Pohl-Boskamp mit Nyda (35 Prozent) und Wepa mit Mosquito (23 Prozent). Es folgen Hennig mit Licener und Infectopharm mit Infectipedicul, gemeinsam auf Platz fünf schließlich Almirall mit Jacutin Pedicul und Goldgeist von Eduard Gerlach. Neben der Wirksamkeit sind Anwendungsdauer, Risiken und die Erstattungsfähigkeit wichtige Kriterien für den Erfolg.
Wie wichtig auch die Erstattungsfähigkeit sein kann, hat unlängst ein Apotheker aus Dortmund zu spüren bekommen. Ein Vater hatte sich im Nachtdienst Jacutin Pedicul besorgt und wollte sich am nächsten Tag ein Rezept beim Arzt holen. Als dies misslang, machte er seinem Ärger in der Apotheke Luft. Der Apotheker ärgerte sich, weil die Erstattungsfähigkeit aller Läusemittel in der Software zwar hinterlegt ist, dies bei einem Barverkauf in der EDV aber nicht angezeigt werde. Über einen Hinweis in den umfassenden Werbematerialien von Almirall hätte sich der Apotheker gefreut.
Jacutin Pedicul wurde im vergangenen Jahr durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von der Ausnahmeliste gestrichen. Erstattungsfähig sind neben Nyda die Etopril-Lösung, Paranix von Chefaro und Dimet – und neuerdings Wepa mit Mosquito. Nach Abschluss der Studien konnte der Antrag beim G-BA eingereicht werden, mit Erfolg.