Apothekenbetriebsordnung

Länder wollen gemeinsame ApBetrO-Checkliste

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Berlin -

Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist zwar seit rund fünf Monaten in Kraft. Zu ihrer Umsetzung gibt es allerdings nicht nur in den Apotheken jede Menge offene Fragen. Auch die Aufsichtsbehörden der Bundesländer müssen sich komplett umstellen. Die Überwachung soll künftig besser koordiniert werden: Eine Projektgruppe „Apothekenrevision“ soll eine gemeinsame Interpretation der ApBetrO erarbeiten. Zudem wollen die Länder einen einheitlichen Revisionsbogen erstellen, der den Pharmazieräten und Amtsapothekern als Checkliste bei der Apothekenkontrolle dient.

In Sachen Apothekenüberwachung stehen die Zeichen derzeit auf Vereinheitlichung: Die Hauptversammlung der deutschen Apotheker hatte im Oktober einen Antrag beschlossen, in dem die Pharmazieräte und Amtsapotheker zu einem gemeinsamen Vorgehen aufgerufen werden. Kurz danach stimmte auch die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands für ein einheitliches Vorgehen.

Die Rufe nach gemeinsamen Spielregeln sind in den Aufsichtsbehörden angekommen. In der Arbeitsgruppe für Apotheken-, Arzneimittel-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) kommen zwei Mal pro Jahr Vertreter aller Aufsichtsbehörden zusammen. Bei ihrer letzten Sitzung im Oktober haben die Vertreter beschlossen, eine Projektgruppe unter dem Namen „Apothekenrevision“ ins Leben zu rufen.

Bis zur nächsten AATB-Sitzung im Februar soll diese zwei Mal zusammen kommen, um über die gemeinsame Interpretation der neuen ApBetrO zu beraten. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem QMS, die Barrierefreiheit, Plausibilitätsprüfungen, Sterilherstellungen sowie Vertretungen durch Pharmazieingenieure.

Auch die Revisionen sollen künftig besser abgestimmt werden: Die Idee des gemeinsamen Revisionsbogens stammt aus Bayern. Die ehrenamtlichen Pharmazieräte des Landes hatten einen solchen Bogen entworfen und ihrem Gesundheitsministerium vorgelegt. Insbesondere in Grenzgebieten sollte somit eine möglichst einheitliche Apothekenüberwachung ermöglicht werden. Das Ministerium hatte den Vorschlag der AATB zur Abstimmung vorgelegt.

Die Aufsichtsbehörden stimmten dem Vorschlag der bayerischen Pharmazieräte zu. Da die meisten Länder ihre Revisionsbögen nach der Novellierung ohnehin überarbeiten müssten, könne auch gleich an einem „deutschlandweit abgestimmten“ Bogen gearbeitet werden, heißt es in dem Beschluss.

Allerdings weist das Gremium darauf hin, dass es bei der Überwachung auch in Zukunft die Möglichkeit geben muss, gewisse Regelungen weiterhin länderspezifisch zu kontrollieren. Als Beispiel werden zusätzliche Regelungen des Arbeitsschutzes oder der Berufsgenossenschaft genannt.

Gemeinsam mit den ehrenamtlichen Pharmazieräten sollen nun die Eckpunkte und Mindestanforderungen für die Bögen formuliert werden. „Die äußere Form, Umsetzung und Handhabung soll aber nicht vorgegeben werden“, heißt es in dem Beschluss.

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