Erleichterung in der Leipziger Humanitas-Apotheke: Obwohl Inhaber Dr. Mohammed Radman die im Rahmen einer stichprobenartigen Kontrolle geforderten Belege zur Abrechnung seiner Corona-Tests nicht vollumfänglich vorlegen konnte, bekommt er jetzt sein Geld.
Radman gehört zu jenem 1 Prozent aller Teststellen in Sachsen, deren Abrechnung stichprobenartig durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) geprüft wird. Doch die Anfang Januar eingereichten Unterlagen wurden nur teilweise akzeptiert. Moniert wurde unter anderem, dass sie keine Angaben zur getesteten Person sowie zum „Testungsgrund“ nach §§ 2 bis 4b TestV enthalten waren.
Radman war verzweifelt, denn er konnte die gewünschten Daten gar nicht liefern. Wie viele Kolleg:innen nutzt er das Schnelltestportal der Telekom: Er gibt die persönlichen Daten des Kunden in eine Maske ein, einschließlich der Bestätigung, dass die Datenschutzhinweise ausgehändigt wurden. Unterschreiben müssen die Kunden bei ihm nichts, daher werden auch keine Belege ausgedruckt oder abgeheftet.
Die KV erklärte am Montag auf Anfrage, dass die Problematik bekannt seien und dass man hoffe, dass sich hierfür alsbald eine Lösung finde. Und tatsächlich erhielt er nun Post von der KV: Nach „Sichtung und Prüfung“ der eingereichten Unterlagen könne man mitteilen, dass in den Auftrags- und Leistungsdokumentationen „keine Auffälligkeiten festgestellt wurden“. „Die Auszahlung der zur Abrechnung gebrachten Beträge erfolgt zum nächtsmöglichen monatlichen Zahllauf.“
Bevor die Unterlagen akzeptiert wurden, musste Radman allerdings Erklärungen zu den Aspekten abgeben, die er nicht nachweisen konnte. In ihrem Schreiben weist die KV auch explizit noch einmal darauf hin, dass für die Leistungserbringer die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Dokumentation der Leistungen bindend seien. „Danach muss u.a. der Testgrund (Kontaktpersonen, Bürgertestungen, Verhütung zur Verbreitung) dokumentiert werden.“ Die KV behalte sich daher auch künftig vor, während einer vertieften Prüfung die Auszahlung vorübergehend auszusetzen.
Obwohl die Abrechnungsprüfung damit abgeschlossen ist, bleibt die Sache für Radman unbefriedigend: „Die KBV gibt vor, wie die Leistungsdokumentation erfolgen soll. Das Gesundheitsministerium genehmigt jedoch Testportale, die diese Vorgaben nicht entsprechen. Wer macht denn nun die Vorgaben, die für Leistungserbringer bindend sind? BMG oder KBV?“ Auf jeden Fall seien die Vorgaben im Schnelltestportal nicht umgesetzt worden.
Selbst die Telekom hatte gegenüber dem Apotheker eingeräumt, dass sie ihm nicht helfen könne: „Auch wir kommen leider nicht ohne Weiteres an Ihre Daten ran. Diese liegen verschlüsselt auf dem Server. Die Entschlüsselung dürfen wir nur nach Aufforderung durch das BMG vornehmen“, teilte ihm sein Ansprechpartner mit. „Wir sind aber bereits im Gespräch mit unserem Auftraggeber, ob die Auswertung über vorhergehende Monate implementiert werden soll.“
Problem ist, dass er zwar im Backend des Portals unter „Auswertungen“ die für die Abrechnung erforderliche Dokumentation ziehen kann, diese enthält aber gemäß § 7 TestV keinen Bezug zu den getesteten Personen.
Doch selbst wenn er die Informationen zu den getesteten Personen zusammentragen könne, scheitere er zwangsläufig an den geforderten Auskünften zum Anlass des Tests, so Radmann: „Für diese Angaben existieren keine Felder in der Eingabemaske des Schnellportals.“ Erschwerend kam in seinem Fall hinzu, dass seine Abrechnungen aus dem Monat November geprüft wurden – also jenen Zeitraum, in dem Bürgertests vorübergehend nur für bestimmte Kund:innen kostenfrei durchgeführt wurden, etwa Schwangere und Kinder. „Natürlich habe ich mir den Mutterpass zeigen lassen. Aber ich darf ihn weder abfotografieren, noch kann ich dazu etwas im Schnelltestportal eingeben. Diese Informationen sind einfach nicht erfasst worden.“
Dabei gehört Radman nicht zu den Betreibern der großen Testzentren. In seiner Humanitas-Apotheke testet er gerade einmal eine Stunde am Tag. „Ich möchte diesen Service meinen Kunden anbieten, die nicht in eins der großen Testzentren gehen können.“ Im Prüfzeitraum November wurden insgesamt nur 229 Testungen durchgeführt. „Es gibt Einrichtungen mit anderen Dimensionen.“
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