Nach einigen – teilweise spektakulären – Betrugsfällen bei Teststellen hat die Politik die Kontrolle verschärft. Doch das neue Misstrauen trifft auch Unschuldige, die während der Phase niedriger Inzidenzen weiter Tests angeboten haben. Während der Andrang wegen 3G jetzt wieder groß ist, warten einige Apotheken auf ihr Geld.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind in den Ländern für die Abrechnung der Tests zuständig und mittlerweile auch angehalten, deren Plausibilität zu prüfen. Laut einer Sprecherin der KV Berlin der Abrechnungen geschieht dies bezogen auf den jeweiligen Leistungserbringer und mit Blick auf die Ergebnisse: „Zu wenig positiv Ergebnisse stellen ein Auffälligkeitskriterium dar.“
So erging es auch Apotheken in der Hauptstadt. Weil in den ruhigeren Monaten der Pandemie fast keine positiven Tests gemeldet wurden, sprach ein Inkassounternehmen vor. Die eigentlich fälligen Zahlungen werden zurückgehalten. Eine Inhaberin berichtet, dass die KV bei ihr inzwischen pauschal 10 Prozent der Beträge einbehalte.
Die KV-Sprecherin beschreibt das Vorgehen so: „Sollten Auffälligkeiten festgestellt werden, werden je nach festgestellter Auffälligkeit Teile der Auszahlung zurückgehalten. Wenn mehrere Auffälligkeiten festgestellt wurden, erhöht sich der Abschlag/Einbehalt entsprechend. Über die Auszahlung des Einbehalts wird nach Auswertung der Stellungnahmen und/oder Auftrags- und Leistungsdokumentationen entschieden.“
Dass die KV ein Inkassobüro einschaltet, um die abgerechneten Tests zu kontrollieren, ist kein Berliner Phänomen. So musste auch die DocMare Apotheke in Schleswig schon rechtfertigen, nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) sich über zu wenige positive Corona-Schnelltests positive gewundert hatte.
Nachdem die kostenlosen Bürgertests für alle zwischenzeitlich abgeschafft wurden, hatten viele Teststellen geschlossen. Doch da der von der Politik erhoffte Effekt auf die Impfquote nicht eingetreten und die Inzidenz massiv gestiegen war, wurde die Rückkehr der Bürgertests beschlossen. Zwar sollte bei der Beauftragung diesmal etwas genauer hingesehen werden, das gilt allerdings nur für ganz neue Teststellen.
Wer den Betrieb nur zeitweise eingestellt hatte, kann laut KV den Betrieb unter den bisherigen Rahmenbedingungen wiederaufnehmen. Voraussetzung ist, dass die Teststellen „unter dem bisherigen Betreiber, unter alter Adresse, in gleichen Räumlichkeiten, mit gleichem Hygienekonzept und mit mindestens gleich qualifiziertem Personal arbeiten“.
In diesem Fall genügte für die Wiederaufnahme des Betriebs eine Benachrichtigung an die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit. Die KV Berlin muss zusätzlich die Abrechnungsnummer reaktivieren. Wenn sich Merkmale der Teststelle geändert haben, muss zwingend eine neue Beauftragung oder Zertifizierung erfolgen. Dafür ist aber der Bezirk zuständig, in dem die Teststelle ihren Betrieb aufnehmen will. „Die Entscheidung über Neubeauftragungen erfolgt bedarfsorientiert – ein Recht auf Beauftragung gibt es nicht. Eine Beauftragung zusätzlicher weiterer Leistungserbringer ist nur gültig, wenn diese bis zum 15. Dezember 2021 erfolgt“, so die KV.
APOTHEKE ADHOC Debatte