Derzeit sorgt die Agentur für Präqualifizierung (AfP) in den Apotheken für schlechte Stimmung. Genauer gesagt, die angesetzten Zwischenaudits. Zwischen ihnen liegt mitunter nicht einmal ein Jahr. Die Ursache für die kurzen Abstände ist laut der Agentur für Präqualifizierung (AfP) die Pandemie. Immerhin haben die Apotheken die Chance auf eine Fristverlängerung.
Wollen Apotheken Versicherte mit Hilfsmittelversorgung versorgen, müssen sie sich dafür präqualifizieren. Doch damit nicht genug. Die Präqualifizierung unterliegt einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten. In einem Zeitraum von fünf Jahren müssen zwei Überwachungsaudits durchgeführt werden. Grundlage ist die Norm EN ISO/IEC 17065:2013. Zuständig ist unter anderem die AfP. Dabei ist zu bedenken, dass sich durch das Audit die Laufzeit des Zertifikates nicht verlängert. Drei Monate vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist kann die Re-Präqualifizierung beantragt werden.
In der Regel sollen die Überwachungen innerhalb der fünf Jahre in regelmäßigen Abständen stattfinden – nach 20 und nach 40 Monaten. Doch derzeit zeigt sich ein anderes Bild und zwischen den Audits liegt in einigen Fällen nicht einmal ein Jahr. „Der Abstand zwischen zwei Überwachungen ist davon abhängig, wie schnell die Konformität mit den Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes innerhalb der Überwachung sichergestellt und die Überwachung abgeschlossen werden kann“, informiert die AfP. „Im Zuge der Pandemie wurden die Regelungen der Fristen zugunsten der Leistungserbringer deutlich verlängert.“
Das fällt einigen Leistungserbringern jetzt auf die Füße. Aufgrund der Pandemie werden die Audits verspätet eingefordert. Die Folge: Das zweite Audit findet in einigen Fällen kurz vor Ablauf noch gültigen Präqualifizierung statt oder auch kurz nach der Anforderung eines Änderungsantrages.
Weil das Audit aufgrund von Weihnachtsgeschäft und Personalmangel nicht immer möglich ist, haben Apotheken die Möglichkeit, eine Fristverlängerung anzufordern. So können bis zu maximal vier Wochen gewonnen werden, bevor das Audit ansteht.
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