Eine empörte Kundin wirft einer Mainzer Apotheke Wucher vor: Im Drogeriemarkt hätte ihr Blasenpflaster 4,45 Euro gekostet. Da sie diesmal in Eile war, ging sie in die Apotheke am Brand. Dort kostete dasselbe Produkt 8,35 Euro. Sie sagt: Das ist Wucher. Der Apotheker wehrt sich.
Auf der Nachrichtenseite merkurist.de beschwert sich die Kundin öffentlich darüber. Selbst die günstigere Marke, für die sie sich schließlich entschied, kostete noch fast sechs Euro. Inhaber Klaus Albers wehrt sich gegen den Vorwurf des Wuchers: „Bei uns vor Ort hat sich niemand beschwert. Ich würde gern mit der Dame in Kontakt treten, um mit ihr darüber zu sprechen.“
Seine PTA Susanne Hahn kann die Kritik ebenfalls nicht nachvollziehen: „Leider wissen wir nicht, um welche Kundin es sich handelt. Im Drogeriemarkt ist es immer billiger als in der Apotheke. Vermutlich hat der Drogeriemarkt die Ware palettenweise eingekauft.“ Sie vermutet, dass es sich um Herpes Patches gegangen sein könnte. „Denn die Blasenpflaster kosten bei uns um die fünf Euro. Leider wissen wir auch nicht genau, um welches Produkt es sich gehandelt hat.“ Herpes Patches sind generell teurer als Blasenpflaster.
Auf Facebook geben die meisten User der Kundin, die sich beschwerte, Recht. Nur einer springt für den Apotheker in die Bresche: „Man sollte doch mal überlegen, ob das eventuell eine Mischkalkulation sein könnte, ob die Apotheke eventuell anderes Fachpersonal hat, wer Miete, Strom oder Gehalt in einer anderen Klasse bezahlt. Ich finde es schon etwas daneben, so etwas anzuprangern. Vielleicht war die Warteschlange bei Müller zu lange, weil andere auch der Geiz-ist-Geil-Mentalität frönen und für ‚billig‘ angestanden haben“, schreibt Tom B.
Gesetzlich ist der Begriff Wucher definiert als Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners. Im konkreten Fall der Blasenpflaster wäre dies weit hergeholt, die Kunden war jederzeit in der Lage, wo anders einzukaufen.
Frank Eickmann, Sprecher des Landesapothekerverbandes (LAV) Rheinland-Pfalz, sagt: „Bei der Preisgestaltung sind wir Verbände völlig außen vor, sie liegt allein bei den Apothekeninhabern. Die Preise überlassen wir dem Markt.“ Grundsätzlich gelte aber: „Preise haben ein Limit nach oben und müssen angemessen sein. Es darf keine Notlage ausgenutzt werden. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass ein kleines, inhabergeführtes Geschäft im Vergleich zu großen Ketten im Preiswettbewerb nicht mithalten kann.“
Zudem müsse man als Kunde abwägen, was man in der Apotheke zusätzlich bekomme. „Der entscheidene Unterschied liegt in dem, was man drumherum bekommt, in diesem Fall eine vernünftige Beratung. Natürlich kann ich ein Blasenpflaster als Verbraucher direkt im Drogeriemarkt kaufen, aber ich kann mir auch den fachlichen Rat in der Apotheke holen.“ Schließlich sei Blase nicht gleich Blase: „Wenn die Blase vielleicht schon entzünde ist, dann ist am Ende der Beratung vielleicht ein ganz anderes Produkt angezeigt als jenes, das ich mir im Drogeriemarkt hole.“
Bezüglich Wucher gibt es beim Verband „so gut wie nie“ Beschwerden. Eickmann erläutert: „Im Bereich der frei kalkulierbaren Produkte haben wir eine hohe Preistransparenz. Dabei helfen Online-Preissuchmaschinen.“ Der Kunde kann bequem herausfinden, was wo wieviel kostet – und danach seine Kaufentscheidung treffen.
Das sind ja A-p-o-t-h-e-k-e-r-p-r-e-i-s-e. Fast jeder Mitarbeiter hat diesen Satz schon einmal gehört. Genauso unerfreuliche Varianten sind: Das gibt es in der Drogerie aber billiger. Oder: Dann kauf ich das online. Wie geht ihr mit solchen Kunden um? Ziehen lassen? Erklären? Oder Preis reduzieren? Diskutiert mit im LABOR von APOTHEKE ADHOC!
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