Kunden schwärzen Apotheker an: Keine Maske ohne Zusatzverkauf? APOTHEKE ADHOC, 05.01.2021 10:59 Uhr
Der Bochumer Apotheker Marc Dickhöfer staunte nicht schlecht, als kurz vor den Feiertagen ein Schreiben der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) in seinem Briefkasten landete. „Uns liegen zwei Beschwerden von Kunden in Ihrer Apotheke vor, die die Beteiligung Ihrer Apotheke an der seit dem 15. Dezember 2020 andauernden Abgabe von kostenlosen Schutzmasken an Risikogruppen betreffen“, hieß es in den Brief. In der Mark-Apotheke wurden tausende Masken an berechtigte Personen abgegeben – bislang ohne Probleme.
Wie in den meisten Apotheken musste die Maskenverteilung auch in der Mark-Apotheke in Bochum schnell umgesetzt werden. Dickhöfer bestellte hierfür zahlreiche Masken. „Bislang hat unsere Apotheke Masken im fünfstelligen Bereich abgegeben“, berichtet der Apotheker. Da empfindet er die Beschwerde der AKWL nicht als gerechtfertigt. Andere Apotheken hätten keine einzige Maske abgegeben.
Das Schreiben traf kurz vor Weihnachten in der Apotheke ein. Die Kammer wies den Apotheker darauf hin, dass die AKWL „zuständig für die Aufsicht über das berufliche Verhalten ihrer Mitglieder“ sei und sich an ihn wende, da zwei Kunden über die Art und Weise der Maskenverteilung in seiner Apotheke beschwert hätten. „Beide weisen darauf hin, dass sie sich am 15. Dezember 2020 in Ihrer Apotheke eingefunden und um die Abgabe von FFP2-Schutzmasken gebeten hätten.“ Die Personen seien beide anspruchsberechtigt gewesen, doch laut Beschwerde wurden die Personen gebeten, zusätzlich zu den kostenlosen Masken „einen weiteren Artikel aus dem Sortiment der Apotheke kostenpflichtig zu erwerben“.
Das sei nicht rechtens, so die Kammer: „Die […] Corona-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht grundsätzlich einen unbedingten Anspruch auf die Abgabe der Schutzmasken gegenüber Apotheken vor.“ Ein verpflichtender Zusatzkauf sei demnach nicht gestattet und müsse unterlassen werden. Im Übrigen halte man die Beschwerden für echt, so die Kammer.
Dickhöfer kennt solche Vorfälle in seiner Apotheke nicht. Vielmehr hätten er und sein Team tausende Masken innerhalb kürzester Zeit abgegeben, wie er sagt. Deshalb findet er das Schreiben der Kammer auch „komplett deplaziert“, gerade in der derzeitigen Lage.
Der Apotheker berichtet, dass er in den ersten Tagen regelrecht überrannt wurde: „Vor meiner Apotheke war zeitweise eine 40 Meter lange Schlange. Es war teilweise kaum möglich, das eigentliche Tagesgeschäft aufrecht zu erhalten.“ Später habe er sich dazu entschlossen, die Maskenabgabe von der eigentlichen Beratungsleistung abzugrenzen. „Aufgrund des Ansturms haben wir uns irgendwann dazu entschieden, die Ausgabe stundenweise zu regeln. Wir mussten den Mehraufwand irgendwie bändigen.“
Mit einer Frist von zwei Wochen gab ihm die Kammer die Möglichkeit, seine Sicht darzulegen. „Vor einer weiteren Prüfung und Bewertung des Sachverhaltes, möchten wir Ihnen hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben“, hieß es. Tatsächlich hat er bereits geantwortet und in seiner Stellungnahme die Schuld von sich gewiesen: Einen verplfichtenden Zusatzkauf habe es in seiner Apotheke nie gegeben. Weiter geht er auf die Vorwürfe nicht ein.
Am meisten regt Dickhöfer auf, dass die Anzahl der abzugebenden Masken an den Anteil der Rx-Medikamente gekoppelt wurde: „Wie kann es einerseits eine definierte Menge geben, anderseits aber keine Regulierungen, wer wann und wo schon wie viele Masken abgeholt hat?“
Laut Kammer halten sich Reklamationen seitens der Kunden in Grenzen: „Bislang liegen uns nur eine Handvoll Beschwerden vor. Diesen gehen wir natürlich nach. Inwiefern die Apotheker tatsächlich eine Schuld trifft, muss sich dann zeigen.“ Im Falle Dickhöfers könnte es neben einer Unterlassensaufforderung auch zu einem Bußgeld kommen, so ein Sprecher der Kammer. Doch hierfür müsse zunächst geprüft werden, ob die Aussagen der Kunden stimmen und die Apotheke tatsächlich einen Zusatzkauf verlangt hat.