Neue Apotheke in Herne

Kündigung wegen Kopftuch – PTA gewinnt vor Gericht

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Berlin -

Auch Herne hat seinen Apotheken-Kopftuch-Fall. Eine PTA der Neuen Apotheke zog kürzlich vor Gericht, weil ihre Arbeitgeberin ihr untersagte, mit Kopftuch in der Offizin zu stehen. Das wollte die PTA nicht kampflos hinnehmen. Vor Gericht kam es zu einem seltsamen Happy End, die Chefin änderte nämlich überraschend ihre Meinung. Derzeit ist allerdings unklar, zu welchen Bedingungen die PTA künftig arbeiten wird.

Die 22-Jährige kam nach dem Urlaub Anfang April wie zuvor angekündigt mit Kopftuch zur Arbeit. Apothekerin Annegret Koglin, die in Herne vier Apotheken betreibt, missfiel das. Sie schlug deshalb vor, dass ihre Mitarbeiterin künftig außerhalb des Kundenbereichs tätig sein sollte. Da sie ihr keine Vollzeitstelle bieten konnte, sollte die PTA Teilzeit arbeiten.

Das wiederum missfiel der Arbeitnehmerin. Sie lehnte die angebotene Stelle ab und wurde daraufhin zum 31. Mai 2018 gekündigt. Sie zog vor Gericht. Gegenüber APOTHEKE ADHOC wollte sich Koglin auf Anfrage nicht äußern. Vor Gericht argumentierte ihre Anwältin, dass die Kleiderordnung der Neuen Apotheke eine Mitarbeiterin mit Kopftuch im Bereich mit Kundenkontakt nicht zulasse. Weder Mützen, Kappen oder Kopftücher seien aus Arbeitgebersicht erlaubt. Das Teamfoto auf der Website der Apotheke zeigt alle Mitarbeiter ohne Kopfbedeckung.

Das Arbeitsgericht sah das anders. Die Arbeitsrichterin hielt Koglin vor, die Kündigung voreilig ausgesprochen zu haben. Im Jahr 2005 hatte das Bundesarbeitsgericht verbindlich erklärt, dass ein Arbeitgeber in einem solchen Streitfall vorab eine Änderungskündigung aussprechen muss. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung mit dem Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen, um das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Die Arbeitsrichterin ermunterte die Streitparteien, eine gütliche Einigung zu finden. In ähnlichen Fällen wurde zum Beispiel die Kündigungsfrist um einige Wochen verlängert oder eine Abfindung ausgehandelt. Im Fall der Neuen Apotheke schlug die Richterin eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts vor. Dies wären 2280 Euro gewesen, wie das Online-Portal halloherne.de berichtete.

Doch dann kam alles anders. Vor Gericht erlebte die PTA einen fulminanten Rückzieher ihrer Arbeitgeberin. Die Apothekerin nahm die Kündigung zurück und bot ihrer Mitarbeiterin an, ab sofort wieder in der Neuen Apotheke zu arbeiten. Die nahm die Entscheidung an. Die PTA wird von der Münsteraner Anwältin Sahi Onay vertreten. Sie sagt gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Wir haben auf Wiedereinstellung geklagt und gewonnen. Deshalb hat die Mandantin Anspruch auf ihren bisherigen Arbeitsplatz. Sie ist auch bereit, mit Kopftuch im Hintergrund der Apotheke zu arbeiten.“ Seit dem Vergleich habe die PTA aus Gründen, die die Anwältin nicht nennen möchte, nicht gearbeitet. „Es bleibt abzuwarten, wo sie künftig eingesetzt wird. Wir werden mit Sicherheit nicht jeder Versetzung zustimmen.“ Das endgültige Happy End scheint demnach noch auszustehen.

Auf der Website sucht die Neue Apotheke derzeit eine Apothekerin und wirbt so für das Unternehmen: „Werden auch Sie ein Teil unserer Erfolgsgeschichte! Die berufliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiter, gute Arbeitsbedingungen, sowie eine positive und kollegiale Arbeitsatmosphäre bilden den Rahmen für unser Denken und Handeln. Ein ehrliches, respektvolles Mit- und Füreinander prägt unseren Umgang.“

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